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Rolf Domke
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Gesellschaft

Spielzeugwaffen für Kinder?

Geht gar nicht: Kinder an echten Waffen
Geht gar nicht: Kinder an echten Waffen

Symbolfoto: Dariusz Sankowski

Die deutsche Gesellschaft wird immer sensibler und auch in Markersdorf wird diskutiert um Themen wie kulturelle Aneignung oder die Gendersprache. Doch das sind Themen unter Erwachsenen. Eltern wiederum sind stärker denn je bemüht, ihre Kinder vor nachteiligen Einflüssen zu schützen. Eine Frage dabei ist, ob Kinder im Spiel Waffengewalt gebrauchen sollten.

Konkret geht es um Spielzeugwaffen. Damit ist nicht einmal unmittelbares Militärspielzeug gemeint, sondern es geht um Spielzeugpistolen, Spielzeuggewehre und Nachbildungen von Hieb- und Stichwaffen. Eltern verbinden damit schnell reale Verwundungen und Tod – Kinder jedoch nicht. Für sie ist das Spiel mit Waffen immer Spiel, bei dem sie ähnlich wie im Sport – etwa beim Boxen – lernen, sich körperlich zu verteidigen oder sich durchzusetzen.

Entsprechend geben Kinderpsychologen unisono Entwarnung, wenn Kinder im Spiel aufeinander schießen und vielleicht noch schreien: “Bleib liegen, du bist tot!” Anders allerdings ist die Situation, wenn Kinder ihr Tun nicht mehr als Spiel empfinden und beginnen, tatsächlich Gewalt auszuleben.

Gefahren vermeiden

Auch sollte man darauf achten, dass von Spielzeug selbst keine Gefahren ausgehen. Hier sind etwa Wasserpistolen, die mit Hochdruck arbeiten, kein Spielzeug mehr, das man Kindern überlassen sollte – solche Spielzeuge widersprechen dem Gedanken an eine behütete Kindheit.

Zu befürchten ist, dass Computerspiele, die etwa Panzerschlachten simulieren, mehr Schaden anrichten: Der Spieler befindet sich hier in einem geschützten Raum, geht aber mental in die virtuelle Spielwelt, ohne die Erfahrung zu machen, dass es richtig weh tun kann. Beim Spielen in der realen Welt gehört diese Erfahrung durchaus dazu. Erziehungsexperten empfehlen, dass Eltern den Kontakt zu ihren Kindern auch in Bezug auf Computerspiele halten sollten.

Spielzeug muss aussehen wie Spielzeug

Spielzeugwaffen sollte man immer ansehen, dass es Spielzeugwaffen sind. Das verdeutlicht einerseits den Kindern, dass sie im Spiel sind, andererseits dürfen täuschend echte Waffen in der Öffentlichkeit nicht mitgeführt werden, jedenfalls nicht zugriffsbereit. Sie unterliegen beim Transport den Bestimmungen der §§ 29 bis 33 des Waffengesetzes.

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Rechtlich gesehen handelt es sich hier um sogenannte Anscheinswaffen, die ebenfalls den Bestimmungen des Waffengesetzes unterliegen. Was wie eine Waffe aussieht oder einer echten Waffe nachgebildet ist, hat ebenso wie eine unbrauchbar gemachte Waffe in der Öffentlichkeit nichts zu suchen. Die Polizei greift hier durch, die Bußgelder können bis zu 10.000 Euro betragen. Ausnahmen gelten nur in wenigen Fällen, etwa bei Theateraufführungen  oder bei Brauchtumsveranstaltungen – sind Waffen für diese Zwecke klar erkennbar, gelten sie nicht als Anscheinswaffen.

Asiatische Schwerter

In Mitteleuropa denken Erwachsene bei Waffen, die mitgeführt werden können, zuerst an Schusswaffen und an die Familie der Hieb- und Stoßwaffen. Doch hier gibt es neue Familienmitglieder: In dem Maße, wie sich die asiatischen Kampfkünste bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen immer stärkerer Beliebtheit erfreuen, finden auch asiatische Schwerter und Messer, die unter das Waffengesetz fallen, ihre Liebhaber. 

Das deutsche Waffenrecht ist allerdings zugeschnitten auf deutsche Traditionen, was nach Meinung mancher eine womöglich teils diffuse Rechtslage in Bezug auf die Schwerter aus Fernost schafft. Ganz klar in der Öffentlichkeit verboten sind Waffen, denen man die Waffeneigenschaft nicht ansieht, weil sie wie ein Alltagsgegenstand aussehen. Ein typisches Beispiel ist in diesem Fall der Stockdegen. Für Trainingszwecke gibt es stumpfe Schaukampf- beziehungsweise Trainingsschwerter. Doch Vorsicht: Auch diese sollten besser nicht offen mitgeführt werden, weil sie den Anschein einer echten Waffe erwecken könnten. Auch solche Waffen gehören in ein verschlossenes Behältnis, sprich mindestens eine Tasche mit einem Schloss.

Ein typisches Beispiel für scharfe Waffen sind die Kung Fu Schwerter. Will man etwa  ein Kung Fu Schwert kaufen, dann weisen die Anbieter auf ein Mindestalter von 18 Jahren hin. Geliefert wird nur mit persönlicher Übergabe und Blick auf den Personalausweis. Die Frage ist jedoch, ob man so etwas überhaupt im Haus haben muss – und wenn, dann bitte nicht an der Wand, sondern weggeschlossen: Den Schutz vor unbefugtem Zugriff auf Hieb- und Stoßwaffen schreibt das Waffengesetz seit 2017 vor und wenn Kinder in Haus sind, sollte das soundso selbstverständlich sein.

Mit Kindern über Waffen, Gewalt und Krieg sprechen

Kinder verstehen durchaus, dass es böse Menschen gibt. Entsprechend kann man altersabhängig mit ihnen über Situationen sprechen, in denen sie weglaufen, schreien oder sich verteidigen können. Unerwartete intensive körperliche Gegenwehr kann eigentlich überlegene Angreifer durchaus in die Flucht schlagen. Vielleicht ist das Spiel mit einer Spielzeugwaffe ein guter Moment, um darauf zu sprechen zu kommen, wie es in der Realität sein kann.

Tipp:
Auch in Görlitz und der Region widmen sich Kampfkunstschulen der Arbeit mit Kindern beziehungsweise Jugendlichen, beispielsweise die Kampfkunstschule Goldener Drache e.V., der Budokan Görlitz e.V., die Wing Tsun Schule oder die Kampfkunstschule Phoenix e.V.

Ein Beitrag der Redaktion markersdorf.de

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