Redaktionell bearbeitete Wiedergabe einer Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse – Anstalt des öffentlichen Rechts – zur Meldung und Beitragszahlung. Die öffentliche Bekanntmachung im Wortlaut erfolgte im Schöpsboten, Amtsblatt & Dorfzeitung, Ausgabe vom 22. Dezember 2022.
Meldung und Beitragszahlung sind Pflicht
Die Sächsische Tierseuchenkasse weist darauf hin, dass Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für den Tierbestand ist Voraussetzung für
- eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung,
- die Gewährung von Beihilfe und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.
So erfolgt die Meldung
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhalten Ende Dezember 2022 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2023 nicht eingegangen sein, melden sich Tierhalter bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben. Tierhalter, die ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 1. Januar 2023 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2023 Ihren Beitragsbescheid.
Meldepflichten
Die Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden
Darüber hinaus möchte die Sächsische Tierseuchenkasse die Meldepflicht der Tierhalter beim für sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Informationen auf der Webseite
Auf der Internetseite der Sächsischen Tierseuchenkasse erhalten Tierhalter weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können gemeldete Tierhalter unter anderem ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten drei Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht die bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
Kontakt:
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstraße 7a, 01099 Dresden
Tel.: 0351 80608-30
E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de
Hinweis der Redaktion:
Die Redaktion orientiert sich in der Rechtschreibung im Zweifel an den Empfehlungen von korrekturen.de. Schreibweisen wie der Genderstern, die nicht in das vom Rat für deutsche Rechtschreibung in das amtliche Regelwerk der deutschen Sprache aufgenommen sind, werden vermieden, insofern nicht ausdrücklich zitiert wird.