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Berzdorfer See

Aufhebung des Bebauungsplanes für die ehemaligen Tagesanlagen des Tagebaus Berzdorf

Der Berzdorfer See, ein ehemaliger Tagebau, ist bereits jetzt ein beliebtes Naherholungsgebiet
Der Berzdorfer See, ein ehemaliger Tagebau, ist bereits jetzt ein beliebtes Naherholungsgebiet

Redaktionelle Wiedergabe der Bekanntmachung über die Aufhebung des Bebauungsplanes “BS 03 – ehemalige Tagesanlagen Tagebau Berzdorf” am Berzdorfer See

Der Planungsverband “Berzdorfer See” hat in seiner Sitzung am 12.04.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes “BS 03 – ehemalige Tagesanlagen Tagebau Berzdorf” beschlossen. Dieser Beschluss 02/2010 vom 12.04.2010 wurde am 19.07.2022 in der Verbandsversammlung aufgehoben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke:

  • Gemeinde Schönau Berzdorf, Gemarkung Schönau Berzdorf:
    Teile der Flurstücke 2482/19, 2505/7 und 2511/1 sowie
  • Stadt Görlitz, Gemarkung Hagenwerder
    • Flur 4: Flurstück 247/24 teilweise sowie
    • Flur 5, Flurstücke 178/4, 179/2, 183/13, 183/15, 183/16, 183/17, 183/20, 187/4, 189/4, 192/2 und
    • Teile der Flurstücke 76/14, 76/15, 90/2, 157/8, 179/5, 179/6, 183/18, 183/24, 216 sowie
    • Flur 6, Flurstücke 5/6, 6/1 und
    • Teile der Flurstücke 8, 4/6, 226/9.

Der Aufhebungsbeschluss vom 19.07.2022 wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung erscheint am 21.02.2023 im Amtsblatt der Stadt Görlitz und am 24.02.2023 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

einsehbar.

Im Landesportal Sachsen ist unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite die Bekanntmachung enthalten.

Görlitz, den 16.01.2023

gez. Octavian Ursu
Verbandsvorsitzender Planungsverband “Berzdorfer See”

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