Unternehmensverfahren „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“
Gemeinde Schöpstal, Gemeinde Neißeaue und Stadt Görlitz
Landkreis Görlitz
VKZ 260251
Öffentliche Bekanntmachung
- Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
- Ladung zur Teilnehmerversammlung
- Ladung zum Anhörungstermin
- Abmarkung der neuen Grenzen
- Rechtsbehelfsbelehrung
1. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd hat den Flurbereinigungsplan aufgestellt. Darin sind alle Ergebnisse des Verfahrens zusammengefasst. Jedem Teilnehmer wird der ihn betreffende Auszug des Flurbereinigungsplanes zugestellt.
Der Flurbereinigungsplan wird hiermit gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) bekannt gegeben. Zur Einsichtnahme in den Flurbereinigungsplan werden für die Beteiligten folgende Unterlagen ausgelegt:
- Der Textteil zum Flurbereinigungsplan
- Das Flurbuch (alt)
- Das Verzeichnis der Flurstücke (alt) mit den Anteilen zu den Landabzügen bzw. Vorausleistungen
- Das Flurbuch (neu)
- Die Belastungen nach ausgewählten Berechtigten (hier beschränkte Einsichtnahme)
- Die einschlägigen Vorstandsbeschlüsse
- Der Erläuterungsbericht zum Plan nach & 41 FlurbG mit Anlagen
- Die Karte zum Plan nach § 41 FlurbG
- Der Wertermittlungsrahmen
- Die Wertermittlungskarte
- Die Bestandskarte (alt)
- Die Abfindungskarte
- Die Bestandskarte
- Die Widmungskarte / Verkehrsanlagenkarte
Weiterhin können auch das Bestandsblatt (alt), die Abfindungsnachweise, das Bestandsblatt (neu) und die Belastungsnachweise von Beteiligten eingesehen werden, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (beschränkte Einsichtnahme).
Die Auslage des Flurbereinigungsplans erfolgt in der Zeit vom 24.04.2023 bis 31.05.2023
im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf zu den Öffnungszeiten:
Montag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Am Dienstag, den 25.04.2023 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Donnerstag, den 04.05.2023 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr wird zudem ein Bediensteter der Flurbereinigungsbehörde im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf für Auskünfte zum Flurbereinigungsplan zur Verfügung stehen.
2. Ladung zur Teilnehmerversammlung
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft lädt hiermit alle Teilnehmer am Unternehmensverfahren „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“ ein zu einer
Teilnehmerversammlung
am Montag, dem 08.05.2023 um 18:00 Uhr
in den Gerichtskretscham Kunnersdorf,
Kirchplatz 4
in 02829 Schöpstal.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Vorstellung des Flurbereinigungsplanes des Unternehmensverfahrens „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“
- Sonstiges
3. Ladung zum Anhörungstermin
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft lädt hiermit alle Beteiligten am Unternehmensverfahren „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“ ein zum
Anhörungstermin gemäß § 59 FlurbG
- für die Besitzstände 3992/29 bis 3992/1391 und 3994/1 bis 3994/33
am Mittwoch, dem 10.05.2023 von 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr
- für die Besitzstände 3994/34 bis 3994/404
am Donnerstag, dem 11.05.2023 von 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr
- für die Besitzstände 3994/408 bis 3994/1321
am Montag, dem 15.05.2023 von 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr
- für die Besitzstände 3998/1 bis 3998/1188 und 9999/900001 bis 9999/900004
am Dienstag, dem 16.05.2023 von 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr
- für die Inhaber von Rechten nach § 10 Nr. 2. d) FlurbG und die weiteren Nebenbeteiligten nach § 10 Nr. 2. FlurbG
am Mittwoch, dem 17.05.2023 von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr
in das Schloss Kunnersdorf, Bauernstube,
Liebsteiner Straße 8
in 02829 Schöpstal
Ein Erscheinen zum Anhörungstermin ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan gewünscht werden.
Beteiligt sind u.a. (§ 10 FlurbG):
- Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude und Anlagen sowie Erbbauberechtigte
- Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke berechtigen
- Empfänger neuer Grundstücke
- Eigentümer und Erbbauberechtigte von an das Flurbereinigungsgebiet angrenzenden Grundstücken
4. Abmarkung der neuen Grenzen
Im Verfahrensgebiet des Unternehmensverfahrens „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“ werden die Grenzen der neuen Flurstücke abgesteckt und entsprechend den Vorgaben der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKat GDVO) sowie der Katastervermessungsvorschrift (VwVKvA) abgemarkt. Die Grenzen der neuen Flurstücke können auf Wunsch vor Ort vorgewiesen werden. Beteiligte, die ihre Grenzen örtlich angezeigt haben möchten, können dies ab sofort schriftlich unter Angabe der neuen Flurstücksnummer(n) bei der
Teilnehmergemeinschaft
Ländliche Neuordnung S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd
beim Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung,
Georgewitzer Straße 42
02708 Löbau
anmelden.
5. Rechtshilfebelehrung
Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der
Teilnehmergemeinschaft der
Ländliche Neuordnung S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd
beim Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Georgewitzer Straße 42
02708 Löbau
einzulegen.
Hinweise:
Gemäß § 27a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter https://www.vlnsachsen.de/landkreise/goerlitz/s-127-kunnersdorf-sued/aktuelles eingestellt.
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen des Unternehmensverfahrens „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“ können im Internet unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/datenschutz-in-verfahren-der-landlichen-neuordnung-9248.html .
Löbau, den 13.03.2023
gez. Adrian Werner
Vorstandsvorsitzender