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Antragstellung bis zum 20. Oktober 2023 möglich

Härtefallhilfen für private Haushalte verfügbar

Sachsen bietet Härtefallhilfen für gestiegene Energiekosten an (Symbolbild)
Sachsen bietet Härtefallhilfen für gestiegene Energiekosten an (Symbolbild)

Bild von Alexander Stein auf Pixabay

Seit dem 8. Mai 2023 können private Haushalte in Sachsen Härtefallhilfen beantragen, um die finanziellen Belastungen aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 für nicht leitungsgebundene Energieträger abzufedern. Die Landesregierung reagiert damit auf die erhöhten Energiepreise, die viele Bürger belasten.

Antragsstellung und weitere Informationen

Interessierte Bürger können den Antrag für die Härtefallhilfe über die offizielle Webseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm sind ebenfalls unter folgendem Link verfügbar: https://www.sab.sachsen.de/härtefallhilfen-für-private-haushalte-wegen-stark-gestiegener-energiekosten-für-nicht-leitungsgebundene-energieträger

Anspruchsberechtigung prüfen

Bevor man den Antrag stellt, kann man mithilfe der Verbraucherzentrale Sachsen ermitteln, ob man antragsberechtigt ist. Unter folgendem Link befindet sich ein entsprechender Rechner, der bei der Ermittlung des Anspruchs auf Hilfe für Öl-, Flüssiggas- oder Pelletheizungen behilflich ist: https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/rechner-ihr-anspruch-auf-hilfe-fuer-oel-fluessiggas-oder-pelletheizung-80494

Entlastung für betroffene Haushalte

Die Härtefallhilfen zielen darauf ab, betroffenen Haushalten bei der Bewältigung der finanziellen Belastungen durch gestiegene Energiekosten zu helfen. Die Antragsfrist beginnt am 8. Mai 2023 und endet am 20. Oktober 2023. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich digital.

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