Begründet durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sowie §§ 47 a-f Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) besteht für die Gemeinde die Pflicht zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. Demnach muss unter anderen für Anrainergemeinden von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen KFZ/Jahr, dies entspricht einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen (DTV) von 8.220 Kfz/Tag, die Geräuschbelastungen in Lärmkarten dargestellt und die Zahl der betroffenen Anwohner ermittelt werden. Im Turnus von 5 Jahren sind die Lärmkarten zu überprüfen und fortzuschreiben. Die Kartierungspflicht 2022 umfasste innerhalb des Territoriums der Gemeinde Markersdorf die Hauptverkehrsstraße B 6, ab Abzweig S 125 in Holtendorf bis zur Gemeindegrenze in Richtung Reichenbach.
Für alle von der Lärmkartierung betroffenen Gemeinden liegen detaillierte Lärmkarten für den 24-Stunden-Tag sowie für den Nachtzeitraum vor. § 7 der 34. BlmSchV schreibt im Anschluss an die Lärmkartierung eine Information der Öffentlichkeit über die Lärmkarten vor. Eine interaktive Karte mit den Ergebnissen der Lärmkartierung kann über die Homepage des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) unter https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html aufgerufen werden.
In der weiteren Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie ist die Gemeinde Markersdorf nun zur Lärmaktionsplanung nach §§ 47 e Bundes-Immissionsschutz gesetzlich verpflichtet. Die Lärmaktionsplanung hat die Verringerung und Vermeidung von Lärmauswirkungen zum Ziel. Jede betroffene Gemeinde muss sich daher im Rahmen der Lärmaktionsplanung mit der örtlichen Geräuschsituation auseinandersetzen.
Nach Auswertung der Lärmkartierung sind folgende Ergebnisse darstellbar:
Im Einwirkbereich der kartierten B 6 sind 278 Menschen am Tag (24 Stunden) und 319 Menschen in der Nacht (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) vom Umgebungslärm betroffen. Einem erhöhten Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen (mögliche negative Auswirkungen bei Dauerbelastung) sind bei einem Lärmpegel > 65 dB (A) am Tag (24 Stunden) 63 Menschen und bei einem Lärmpegel > 55 dB(A) in der Nacht (von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) 74 Menschen ausgesetzt. Im dem vom Lärm belasteten Bereich befinden sich keine Schulen, Krankenhäuser oder Pflegeheime sowie schützenswerte Gebiete (z.B. Kurgebiete). Ebenso sind weitere einwirkende Lärmquellen, die bei einer Gesamtbetrachtung und Addition zu einer hohen Belastung führen können nicht gegeben. Alle Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Straßenverkehr.
Für diesen Bereich wurde durch das Landesamt für Straßen und Verkehr (LASuV) bereits in der Vergangenheit lärmmindernde Maßnahmen – abschnittsweise Fahrbahnsanierung auf ca. 5 km Länge von Oberreichenbach bis zum Abzweig der S125 im Ortsteil Holtendorf – umgesetzt. Des Weiteren erfolgte in der Vergangenheit die Instandsetzung einer Lärmschutzwand durch die Gemeinde Markersdorf.
Da die festgestellten Lärmbetroffenheiten im Vergleich zur Gesamteinwohnerzahl der Gemeinde Markersdorf eine vergleichsweise geringe Anzahl betroffener Personen darstellt und aufgrund der bereits umgesetzten Schutzmaßnahmen gegenüber dem Baulastträgers LASuV keine weiteren Maßnahmen durchsetzbar sind, beabsichtigt die Gemeinde Markersdorf im Rahmen ihrer Lärmaktionsplanung zum aktuellen Zeitpunkt auf die Festlegung von weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung zu verzichten. Ein Aspekt zum beabsichtigten Verzicht auf eine Maßnahmenplanung liegt im fehlenden Handlungsspielraum der Gemeinde Markersdorf für straßenbezogene Maßnahmen an der B 6 begründet.
An der Lärmaktionsplanung ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu beteiligen und die Ergebnisse darzustellen.
Unter vorgenannten Rahmenbedingungen möchten wir den Bürgern von Markersdorf die Gelegenheit geben, sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu Lärmproblemen bzw. Maßnahmenvorschlägen bezüglich des im Rahmen der Lärmkartierung untersuchten Straßenverkehrs zu äußern. Dies kann in der Zeit vom 01.09.2023 bis zum 22.09.2023 in der Gemeindeverwaltung Markersdorf, Bauverwaltung, Zimmer 8, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf, während der Dienststunden
Dienstag | 8:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Donnerstag | 8:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr |
Freitag | 8:30 – 11:30 Uhr |
gegenüber der Gemeinde Markersdorf schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift erfolgen.
Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Abwägung im Gemeinderat der Gemeinde Markersdorf durchzuführen, die in den Fortgang der Lärmaktionsplanung mit einfließt.
Markersdorf, den 01.09.2023
S. Renger
Bürgermeister