Der Gemeinderat von Markersdorf hat in seiner Sitzung am 16.11.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „IsolBau – Markersdorf, Zur Thomas-Müntzer-Siedlung 9“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ist ca. 7200 m² groß und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 34/26 der Gemarkung Markersdorf Flur 11.
Der Geltungsbereich befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Markersdorf, welcher diesen Bereich überwiegend als gewerbliche Baufläche nach BauNVO ausweist.
Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Halle zur Bearbeitung und Lagerung verschiedener Produkte und die logistische Abwicklung. Des Weiteren ist die Errichtung eines Bürogebäudes geplant.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.
Vor Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen.
Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß § 2 (2) und § 4 (1) BauGB der Nachbargemeinden, Behörden und Stellen, die Träger der öffentlichen Belange sind, soll der erforderliche Umfang der Umweltprüfung (Scoping) ermittelt werden.
Die Bürger sind frühzeitig durch Informationen im Amtsblatt zu beteiligen.
Der Beschluss ist nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Diese Bekanntmachung ist auch unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de
https://www.markersdorf.de einsehbar.
Der Aufstellungsbeschluss vom 16.11.2023 wird hiermit bekannt gemacht.
Gemeinde Markersdorf
Der Bürgermeister