Meldepflicht bis Januar 2025 beachtenen
Tierbestandsmeldung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse
Bis zum 1. Januar 2025 müssen Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen den aktuellen Tierbestand melden.
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