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Anliegen A bis Z

Bürgerinformationen, Dokumente & mehr

Wann kommt die nächste Müllabfuhr? Wo finde ich Dokumente zur Beantragung eines Personalausweises? Kann ich diesen Pilz unbesorgt essen? Finden Sie Antworten für Ihr Anliegen von A bis Z.

  • Der Schöpsbote

    Einwilligung in die jährliche Veröffentlichung von Altersjubilaren

    Einwilligung in die jährliche Veröffentlichung von Altersjubilaren ab dem 65. Lebensjahr und von Ehejubiläen

    get_app
    Einwilligungsformular
  • Genehmigung zum Einzug per Lastschrift

    Einzugsermächtigung

    Nach dem ab 1. Februar 2014 verbindlich vorgeschriebenen SEPA-Zahlverfahren muss der Gemeindeverwaltung die Genehmigung zum Einzug per Lastschrift schriftlich und mit Original-Unterschrift vorliegen.

    Mündlich erteilte oder per Fax oder E-Mail übermittelte Lastschrift-Genehmigungen gelten dann als nicht erteilt.

    Das Formular für die Genehmigung zum Einzug von Zahlungen per Lastschrift kann auf dem Webportal Amt24 – Stichwort: Einzugsermächtigung – ausgefüllt und heruntergeladen werden.

  • Online-Formulare für verschiedene Lebenslagen

    Formularservice

    Auf dem Webportal Amt24 stellt die Gemeinde Markersdorf Informationen und Online-Formulare für verschiedene Lebenslagen bereit.

    Sie können diese Formulare direkt online ausfüllen und an die Gemeindeverwaltung schicken.

  • Hundesteuer

    Für Hunde, die älter als drei Monate sind und die auf dem Gebiet der Gemeinde Markersdorf leben, muss entsprechend der Hundesteuersatzung, die hier zum Download bereitsteht, Hundesteuer gezahlt werden.

    Dazu ist es erforderlich, seinen Hund bei der Gemeindeverwaltung anzumelden und diese zu informieren, wenn der Hund umgemeldet oder abgemeldet werden muss.

    Bitte verwenden Sie die auf der Webportal Amt24bereitgestellten Formulare, Stichworte sind “Hundesteuer, Abmeldung beantragen” und “Hundesteuer, Anmeldung beantragen”.

  • Dokumente zur Beantragung

    Personalausweis

    Ihr Personalausweis läuft in nächster Zeit ab? Dieses Dokument kann nicht verlängert, sondern muss neu beantragt werden. Jugendliche sollten beachten, dass ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Ausweispflicht besteht.

    Zur Beantragung des Dokumentes sind mitzubringen:

    • ein aktuelles biometrisches Passbild
    • der Personalausweis oder Reisepass
    • die Geburtsurkunde oder die Heiratsurkunde

    Die Gebühr für das jeweilige Dokument ist bei der Beantragung zu entrichten.

    Bitte denken Sie daran, dass die Bearbeitungszeit ca. drei bis vier Wochen beträgt.

    Das Formular für den “Antrag auf Ausstellung eines Vorläufigen Personalausweises” finden Sie unter dem Stichwort “Personalausweis” auf dem “Webportal Amt24“.

  • In Gersdorf und in Markersdorf

    Pilzsachverständige (Pilzberater)

    Wolfgang Henkel, Pilzsachverständiger
    Am Mühlberg 30, 02829 Markersdorf

    Bernd Müller, Pilzsachverständiger
    Kleine Seite 27, 02829 Markersdorf OT Gersdorf
    Telefon 035829 60022

  • Kontaktdaten

    Polizeiposten in Reichenbach

    Löbauer Str. 24, 02894 Reichenbach

    Ansprechpartner: Herr Tino Kirschner,
    zuständig für Markersdorf, Königshain, Schöpstal und Vierkirchen

    Sprechzeiten:
    dienstags von 8 bis 12 Uhr
    donnerstags von 14 bis 18 Uhr

    Telefon: 035828 7710

  • Dokumente zur Beantragung

    Reisepass

    Sie benötigen einen Reisepass? Oder Sie möchten einen neuen beantragen, weil Ihr Reisepass in nächster Zeit abläuft? Dieses Dokument kann nicht verlängert, sondern muss neu beantragt werden.

    Zur Beantragung des Dokumentes sind mitzubringen:

    • ein aktuelles biometrisches Passbild
    • der Personalausweis oder Reisepass
    • die Geburtsurkunde oder die Heiratsurkunde

    Die Gebühr für das jeweilige Dokument ist bei der Beantragung zu entrichten.

    Bitte denken Sie daran, dass die Bearbeitungszeit ca. drei bis vier Wochen beträgt.

    Das Formular für den “Antrag auf Ausstellung eines Vorläufigen Reisepasses” finden Sie unter dem Stichwort “Reisepass” auf dem “Webportal Amt24“.

  • Seroinformationen

    Der Abfallkalender enthält die Abfuhrtermine für Restmüll, Bioabfall, Papier/Pappe, Gelben Sack/Gelbe Tonne, die Termine des Schadstoffmobiles, zwei Doppelkarten zur Anmeldung von Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikaltgeräte/Schrott.

    Der Kalender ist hier online erhältlich und darüber hinaus: 

    • bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen,
    • beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft,
    • beim Landratsamt in Görlitz, Niesky und Zittau,
    • bei der NEG mbH, Am langen Haag in 02906 Niesky und auf der Heinrich-Heine-Straße 75 A in 02943 Weißwasser/O.L.
    • bei der EGLZ mbH auf der Streitfelder Straße 2 in 02708 Lawalde.

    Zudem sind der Abfallkalender sowie die Entsorgungstermine für die einzelnen Straßen unter www.kreis-goerlitz.de oder per Direktaufruf unter aw.landkreis.gr zu finden.

    Rücknahme von Pflanzenschutzmitteln und -verpackungen
    Unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel
    Zu unbrauchbar gewordenen Pflanzenschutzmitteln, die bei darauf eingerichteten Sammelstellen abgegeben werden sollten, zählen Mittel, die in Deutschland nicht mehr eingesetzt werden dürfen, weil die Zulassung abgelaufen ist oder sie nicht mehr anwendbar sind. Zudem können Spritzgerätefilter und Spritzdüsen oder sonstige Chemikalien aus der Landwirtschaft, zum Beispiel Reinigungsmittel, Öle, Dünger, belastetes Saatgut, Beizen und Farben abgegeben werden.

    Zudem stehen unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800 3086001 Experten der Firma RIGK GmbH, Wiesbaden, für Fragen rund um Rücknahme, Gebühren und Entsorgung von unbrauchbaren Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung (Mo. bis Fr., von 9 bis 17 Uhr, außer an Feiertagen).

    Wie Sperrmüll entsorgt werden kann
    Es gilt das Holsystem mit der Doppelkarte. Sperrmüll wird, nach Anmeldung mit der Sperrmüllkarte (Doppelkarte) oder per Online-Formuar bei der Niederschlesischen Entsorgungsgesellschaft innerhalb von vier Wochen entsorgt. Die berechtigten Haushalte werden über den Termin der Abholung informiert.

    Zweimal jährlich kann Sperrmüll / Elektro- und Elektronikschrott je angeschlossenem Haushalt zur Entsorgung angemeldet werden.

    Wie erfolgt die Beantragung der Sperrmüllabholung?
    Im Abfallkalender des Landkreises Görlitz befindet sich die Doppelkarte.
    Diese Sperrmüllkarte kann als elektronisches ausfüllbares Formular auch auf www.aw-goerlitz und www.negw.de genutzt werden.

    Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronikschrott werden nur nach vorheriger Anmeldung mit der Sperrmüllkarte/Doppelkarte entsorgt. Nur frankierte Karten werden bearbeitet. Mit der zweiten Karte wird der anschlusspflichtige Haushalt über den Abholtermin informiert. Bitte beim Versenden der Doppelkarte diese mit Klebestreifen schließen oder als Brief versenden. Haushalte in Mietwohnungen beantragen die Sperrmüllabfuhr ebenfalls direkt über Doppelkarte.

    Achtung: Bitte tragen Sie Ihre Kundennummer in die Sperrmüllkarte ein!
    Mieter in Großwohnanlagen können ihre Kundennummer von Ihrem Vermieter erfragen.

    Was muss ich bei der Entsorgung beachten?
    Die Abholung erfolgt binnen vier Wochen nach der Anmeldung bei der und durch die Niederschlesische Entsorgungsgesellschaft mbH.
    Sollten Sie den Abholtermin nicht einhalten können, informieren Sie bitte sofort telefonisch die Niederschlesische Entsorgungsgesellschaft mbH unter Telefon 03576 – 21 29 03. Dann wird ein neuer Termin vereinbart.

    Bitte stellen Sie den Sperrmüll, Elektro- oder Elektronikschrott am Entsorgungstag um 6:00 Uhr im öffentlichen Raum (Geh- und Fußweg, Straßenrand, zugewiesene Standorte) bereit. Dabei den Elektro- und Elektronikschrott getrennt vom Sperrmüll lagern.

    Selbstanlieferung ist möglich:
    Sperrmüll und Elektro-, Elektronikschrott können weiterhin an den Abfallhof in Niesky und die Kompostanlage Weißwasser angeliefert werden.
    Dann ist die Sperrmüllkarte an den Abfallhof Niesky oder die Kompostanlage Weißwasser abzugeben.

    Was gehört in den Sperrmüll?
    Sperrmüll ist Abfall, wie er in Haushaltungen anfällt und wegen seiner Sperrigkeit nicht in die Abfallbehälter passt.
    Zum Sperrmüll gehören: Schränke, Polstermöbel, Betten, Stühle, Tische, Matratzen, Teppiche, Bodenbeläge, Fahrräder, Kinderwagen, Gasherde, Haushaltsschrott, Haushaltskeramik wie Waschbecken, Toilettenbecken.
    Zum Elektro-, Elektronikschrott gehören: Kühlschränke, Boiler, Spülmaschinen, Stereogeräte, Bildschirmgeräte, Radios, Küchengeräte, Ölradiatoren, Beistellherde ohne Schamotte, Computer, Drucker, Scanner.

    Nicht zum Sperrmüll gehören:
    Restabfall, gefüllte Abfallsäcke, Autos, Anhänger, Autoteile, Reifen, Batterien, Schadstoffe, Metallgestelle, Lumpen, Bauabfälle, Abfälle, die unabhängig zum Sperrmüll gesondert erfasst werden:
    Wertstoffe, wie Glas, Papier/Pappe, Leichtverpackungen, Bio-Gartenabfälle.
    Gegenstände, die vorher fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden waren, wie Türen, Fenster, Tore, Gartenzäune.

    Kontakt: 
    Landkreis Görlitz
    Regiebetrieb Abfallwirtschaft
    Muskauer Straße 51, 02906 Niesky
    Tel. 03588 261-716, -702
    Fax 03588 261-750
    E-Mail: info@aw-goerlitz.de
    Internet www.kreisgoerlitz.de

  • Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation

    Signierte E-Mails

    Die Gemeinde Markersdorf bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfG) nach dem § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Die Gemeinde Markersdorf hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen zwei Zugänge für die elektronische Kommunikation eröffnet.

    Nutzen Sie bitte für elektronische Kommunikation mit Signatur die E-Mail-Adressen:

    sekretariat@gemeinde-markersdorf.de
    oder
    bauverwaltung@gemeinde-markersdorf.de

    Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an die einzelnen Fachbereiche mit den unter “Ansprechpartner” aufgeführten Kontaktangaben wenden.

    Dateianhänge

    Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen zusenden, beachten Sie bitte, dass in der Gemeinde Markersdorf nur die nachfolgend genannten Dateiformate verarbeitet werden können: Adobe Acrobat (.pdf), Rich Text Format (.rtf), Microsoft Word (.doc) Microsoft Excel (.xls) und Microsoft Powerpoint (.ppt) ab Version 97, außerdem werden die Grafikformate (.tif, .jpg, .gif) unterstützt.Wenn Sie abweichende Formate verwenden, kann Ihre E-Mail nicht bearbeitet werden.

    Verschlüsselung

    Die Gemeinde Markersdorf nutzt derzeit zum Empfangen und Versenden von verschlüsselten Daten das Secure Mail Gateway (SMGW). Wenn Sie der Gemeinde Markersdorf verschlüsselte Daten senden möchten, verwenden Sie bitte das Angebot auf der Internetseite SecureMail Gateway des Freistaates Sachsen.Die Gemeinde Markersdorf ist im SMGW über die E-Mail-Adresse standesamt-gewerbeamt(at)gemeinde-markersdorf.de (Spamschutz: setze (at)=@) erreichbar.

    Signatur

    Die Gemeinde Markersdorf unterstützt die Formate nach dem Public Key Cryptography Standard PKCS#7 und lässte die Signaturformate PKCS#7 und PDF mit eingebetteten PKCS#7-Signaturen zu. Jedes Dokument ist dabei separat zu signieren.Für die unverschlüsselte Übertragung stehen ihnen ebenfalls die oben genannten E-Mail-Adressen zur Verfügung.
    Wenn eine E-Mail nicht verarbeitet werden kann, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dies kann zum Beispiel bei Computerviren, allgemeinen technischen Problemen oder Abweichungen von den genannten Rahmenbedingungen der Fall sein.

Für weiteren Anliegen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung gern zur Verfügung:

Gemeindeverwaltung Markersdorf

location_on Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf

phone +49 (0)35829 - 630-0

email sekretariat@gemeinde-markersdorf.de