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Gebührenordnung der Turnhalle Friedersdorf

Aktuelle Gebührenordnung für die Benutzung der Turnhalle Friedersdorf

§ 1
Die Gemeinde stellt die Turnhalle für den Sportbetrieb und sonstige Benutzung zur Verfügung.

§ 2
Die Gemeinde erhebt von den Benutzern zur Deckung ihres Aufwandes nachstehende Gebühren.

Nutzungsgebühr inkl. Betriebskosten 10,00 € je Stunde Nutzungsdauer
Nutzungsgebühr für Veranstaltungen 100,00 € je Veranstaltungstag

Abrechnung der Betriebskosten nach tatsächlichem Verbrauch.

Bei der Nutzung für Veranstaltungen durch die ortsansässigen Vereine verringert sich die Nutzungsgebühr auf einen Betrag in Höhe von 50,- € je Veranstaltungstag, zuzüglich der tatsächlich angefallenen Betriebskosten.

§ 3
Bei Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter und solchen, die im öffentlichen Interesse wegen ihrer kulturellen, sportlichen oder politischen Bedeutung einer besonderen Förderung würdig sind, sowie in besonderen Fällen, entscheidet die Gemeindeverwaltung über die Gebühr bzw. kann diese erlassen.

§ 4
Die Benutzung der Turnhalle regelt die Gemeindeverwaltung.

§ 5
Die Gebühr entsteht mit Beginn der Benutzung. Sie wird innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 6
Vorstehende Gebührenordnung tritt am 01.07.2008 in Kraft.

Markersdorf, den 19.06.08

gez. Knack
Bürgermeister

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