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Auslegung Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung

Die Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz liegt zu den üblichen Sprechzeiten in der Zeit vom 02.09.2013 bis 06.09.2013 im Rathaus Markersdorf, Kirchstr. 3, 02829 Markersdorf zu jedermanns Einsichtnahme aus

. Aufgrund der Anzahl der betroffenen Anwohner wird seitens der Gemeinde Markersdorf auf die Erstellung eines Lärmkartierungsplanes verzichtet.

Markersdorf, den 01.09.2013

gez. Th. Knack
Bürgermeister

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