Die Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz liegt zu den üblichen Sprechzeiten in der Zeit vom 02.09.2013 bis 06.09.2013 im Rathaus Markersdorf, Kirchstr. 3, 02829 Markersdorf zu jedermanns Einsichtnahme aus
. Aufgrund der Anzahl der betroffenen Anwohner wird seitens der Gemeinde Markersdorf auf die Erstellung eines Lärmkartierungsplanes verzichtet.
Markersdorf, den 01.09.2013
gez. Th. Knack
Bürgermeister