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Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung

Die am Verfahren beteiligten Grundstückseigentümer und die ihnen gleichgestellten Erbbauberechtigten werden hiermit gemäß § 21 Abs. 2 FlurbG zur Wahl des Vorstandes der “Teilnehmergemeinschaft des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Kemnitz – Hofewasser und Neuer Teich” geladen.

Die Wahl findet am

Mittwoch, dem 28.10.2015, um 19:00 Uhr
im Stadthaus Bernstadt, Zittauer Straße 3,
in 02748 Bernstadt auf dem Eigen

statt.

Tagesordnung:
I. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
und der Grundsätze des Wahlverfahrens
II. Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
III. Allgemeine Aussprache

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft.
Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.

Die Obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Görlitz hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je vier festgesetzt.

Grundsätzlich können alle natürlichen Personen gewählt werden, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie brauchen weder am Flurbereinigungsverfahren beteiligt, noch Landwirte zu sein.

Personen, die Interesse an der Vorstandstätigkeit haben und sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, sich vorab beim Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Sachgebiet Flurbereinigungsbehörde Mitte des Landratsamtes Görlitz zu melden (Adresse: Georgewitzer Straße 42 in 02708 Löbau, Tel. 03585 442930, adrian.werner@kreis-gr.de).

Jeder Teilnehmer hat eine Stimme, wobei gemeinschaftliche Eigentümer als ein Teilnehmer gelten. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, sind sie von der Wahl ausgeschlossen. Die Vertretung durch Bevollmächtigte, die nicht selbst Teilnehmer sein müssen, ist zulässig.

Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei.

Jeder anwesende Wahlberechtigte, sei er Teilnehmer, Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter, hat nur e i n e Stimme, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Er kann insgesamt acht Personen als Mitglieder und Stellvertreter in den Vorstand wählen.

Teilnehmer, die bei der Wahl abwesend sind und nicht vertreten werden, können ihre Stimme nachträglich nicht mehr geltend machen. Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, so kann die Obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Görlitz Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.

Löbau, 04.09.2015

gez. Thomas Kipke
Leiter der Oberen Flurbereinigungsbehörde

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