Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen
Wie in jedem Jahr werden auch 2009 im Freistaat Sachsen wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus und die EUArbeitskräftestichprobe durchgeführt.
Der Mikrozensus (“kleine Volkszählung”) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund 20 000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2009 enthält zudem noch Fragen zur Gesundheit.
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt.
Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen.
Die Erhebungsbeauftragten des Statistischen Landesamtes legitimieren sich mit einem Sonderausweis. Sie werden durch entsprechende Arbeitsanweisungen auf ihre Aufgabe vorbereitet.
Die Erhebungsbeauftragten sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Die Ergebnisse des Mikrozensus ermöglichen zuverlässige Aussagen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Haushalte und Familien. Gleichzeitig werden mit dieser Erhebung international vergleichbare Arbeitsmarktdaten geliefert.
Bei Fragen z. B. zur Auskunftspflicht oder zum Datenschutz steht beim Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen Frau Ina Helbig, Telefon 03578 33-2110, zur Verfügung.
Mehr:
Allgemeine Tipps zum Datenschutz hat markersdorf.de am 16. Juli 2020 unter dem Titel “Meine Daten im Internet” zusammengestellt.