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Planungsverband “Berzdorfer See”

Aufgrund von § 58 Abs.1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 19.08.1993 (SächsGVBl.S. 815, 1103), das zuletzt durch Artikel 26 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl.S.148,159) geändert worden ist, und § 76 (Abs.3) der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2003 (Sächsl. S.55, 159), die zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 01.Juni 2006 (SächsGVBl.S.151) geändert worden ist, wird die Haushaltssatzung 2007 des Planungsverbandes “Berzdorfer See” hiermit öffentlich bekannt gemacht:

§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1.
den Einnahmen und Ausgaben von je 244.520 €
davon im Verwaltungshaushalt 135.160 €
davon im Vermögenshaushalt 109.360 €

2.
dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen 0 € (Kreditermächtigung)

3.
dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 €

§ 2
Kassenkredite werden nicht in Anspruch genommen.

§ 3
Die Umlage des Verwaltungshaushaltes wird festgelegt auf 25.500 €
Auf die einzelnen Gemeinden entfallen davon:
Kreisfreie Stadt Görlitz 12.750 €
Gemeinde Schönau-Berzdorf 7.013 €
Gemeinde Markersdorf 5.737 €

§ 4
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung 01. Januar 2007 in Kraft.
Görlitz, den 27.03.2007

Joachim Paulick
Verbandsvorsitzender

Auf die öffentliche Auslegung der genehmigten Haushaltssatzung, einschließlich des Haushaltsplanes 2007, in der Zeit vom 3. Mai 2007 bis 10. Mai 2007
im Rathaus Markersdorf, Kirchstraße 3, im Zimmer 10, 02829 Markersdorf, während der allgemeinen Sprechzeiten wird hiermit hingewiesen.
Das Regierungspräsidium Dresden hat mit Schreiben vom 21.02.2007, Az.: 21D-2241.10/63/ZV/2007-03, die Rechtmäßigkeit des Beschlusses – Nr. 05/2006 der Verbandsversammlung des Planungsverbandes “Berzdorfer See” die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 bestätigt.

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