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Festsetzung der Grundsteuer vom 01.01.2016

Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung

Aufgrund der Vorschriften aus § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch das Steuer-Euroglättungsgesetz vom 19. Dezember 2000 (BGBl. S. 1790), in Verbindung mit § 7 Abs. 3 des Sächsischen Kommunalabgabengesetz (SächsKAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (Sächs-GVBl. S. 418), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167, 176), hat die Gemeinde Markersdorf im Schöpsboten, Ausgabe Januar 2016, Folgendes bekannt gemacht:

Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die im Kalenderjahr 2016 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2015 zu entrichten haben und insoweit bis zum heutigen Tage keinen anderslautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem heutigen Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Markersdorf einzulegen (Gemeinde Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf).

Markersdorf, den 01. Januar 2016

Th. Knack
Bürgermeister

Bitte denken Sie daran, dass die Grundsteuer für das Jahr 2016 zu folgenden Terminen fällig wird:

  • bei Vierteljahreszahlern:
    15.02.2016, 15.05.2016, 15.08.2016 und 15.11.2016
  • bei Jahreszahlern:
    01.07.2016

Zahlungspflichtige, die sich im Jahr 2016 neu am Bankeinzugsverfahren beteiligen oder Jahreszahler werden möchten, wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch an das Steueramt der Gemeinde Markersdorf, (035829) 63018.

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