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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Planungsverbandes Berzdorfer See nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan BS 06 “Deutsch Ossig”

Der Planungsverband Berzdorfer See hat am 27.09.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes BS 06 “Deutsch Ossig”, nördlich der Ortsteile Tauchritz und Hagenwerder sowie südlich der Stadt Görlitz, am Berzdorfer See, entlang der B99, beschlossen.

Geplant ist die Ausweisung von Sondergebieten (SO nach § 10
und § 11 BauNVO) mit folgenden wesentlichen Nutzungen:
– Freizeit- und Erholung
– Hotellerie
– Gastronomie
– nicht störendes Kleingewerbe

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird ein Plan gebracht, der eine Flächenerweiterung im südlichen Bereich des Oberhofes, bezogen auf den Aufstellungsbeschluss, vorsieht. Es handelt sich um eine Flächenerweiterung an der südlichen Grenze des Geltungsbereiches. Eine weitere Flächenerweiterung erfolgt entlang der östlichen Grenze des Geltungsbereiches um eine weitere Zufahrtsstraße.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes BS 06 umfasst nunmehr folgende Grundstücke der Gemarkung Deutsch Ossig:

Flur 2, Flurstücke:
52/2*, 56/1, 69/2*, 70/3*, 101/13*, 103*, 105/1, 105/3*, 107/7*, 108/5*, 115*, 118*, 119*, 120*, 121*, 122*, 123*, 125*, 126*, 127*, 128, 129, 130*, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141/1, 141/3, 141/4, 141/5, 142, 143*, 144*, 145*, 146/2, 146/3*, 146/4, 147, 148, 149, 150/1, 150/2, 151, 152, 153*, 280/1*, 280/2*, 282*, 283, 284*, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291*, 293/1*, 291*, 292, 293/1*, 363*, 364*, 365*, 366*, 367, 368, 369, 370/1*, 370/9*, 371/4*, 378/3*, 385/1*, 385/2*, 385/3*, 386/1*

Flur 3, Flurstücke:
1/2*, 2/2*, 3*, 4*, 11/2*, 14*, 17/1*, 17/8*,

Flur 4, Flurstück:
121/15*

(* nur teilweise)

Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegen die erste Entwürfe vom 08.09.2014 bis 24.09.2014 in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag – Donnerstag 06:30 – 19:00 Uhr
Freitag 06:30 – 16:00 Uhr.

Während dieser Zeit ist es möglich, sich schriftlich oder mündlich zu den Planungsabsichten zu äußern. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Amtes für Stadtentwicklung während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 03581-672145 zur Verfügung.

Diese Veröffentlichung erscheint am 01.09.2014 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.

Görlitz, den 08.08.2014

Siegfried Deinege
Verbandsvorsitzender
Planungsverband Berzdorfer See

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