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Planungsverband Berzdorfer See

Bekanntmachung des Planungsverbandes “Berzdorfer See” über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2013

Entsprechend § 58 (1) des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, ber. S. 1103) in der Fassung gültig ab 01.03.2012 i. V. m. § 76 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 31.03.2003 (SächsGVBl. S. 55), in der Fassung gültig ab 01.03.2012, liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013 des Planungsverbandes “Berzdorfer See” in der Zeit von

Montag, dem 05. November 2012 bis
Dienstag, dem 13. November 2012
im Rathaus Markersdorf, Kirchstraße 3,
im Sekretariat des Bürgermeisters

zu folgenden Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus:
Montag von 8:30 bis 12:00 Uhr (bitte klingeln)
Dienstag von 8:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 8:30 bis 12:00 Uhr (bitte klingeln)
Donnerstag von 8:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr

Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum Ablauf des 23. November 2012 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2013 in o. g. Örtlichkeit erheben.

Görlitz, den 26.09.2012

Siegfried Deinege, Verbandsvorsitzender

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