Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung
Die Ergebnisse der Bodenschätzung (Nachschätzung) der Gemarkung
Deutsch-Paulsdorf
werden während der Dienststunden in der Zeit vom
01.12.2011 bis 02.01.2012
in den Diensträumen des o.g. Finanzamtes offengelegt.
Offengelegt werden Nachschätzungsflurkarten und die Feldschätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht gesondert bekannt gegeben (§13 Abs. 1 und 4 BodSchätzG).
Wir bitten um telefonische Vorabsprache (-anmeldung), Tel. 03581 / 8755144 oder 8755143.
Rechtsbehelfsbelehrung
Mit Ablauf der Offenlegungsfrist von einem Monat gelten die Ergebnisse der Nachschätzung als bekannt gegeben (§13 Abs.3 BodSchätzG). Ab diesem Zeitpunkt besitzen die Nachschätzungsergebnisse den Charakter eines Verwaltungsaktes. Gegen diesen kann Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist beim vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu klären.
Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des letzten Tages der Offenlegungsfrist.
Der Einspruch ist ausgeschlossen, soweit dieser Verwaltungsakt die Ergebnisse der Nachschätzung ändert oder ersetzt, gegen die ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens.
Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist.
Görlitz, 10.11.2011
Der Vorsteher
des Finanzamtes