Der neue Personalausweis kommt am 01.11.2010, er hat das praktische Format einer Scheckkarte und bietet darüber hinaus neue Funktionen und viele Ersatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Den neuen Personalausweis bekommen Sie auf Antrag ab dem 01.11.2010 in der Personalausweisbehörde Ihres Meldeamtes.
Keine Umtauschpflicht, aber Möglichkeit
Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ab dem 01.11.2010 ist aber jederzeit möglich.
Weitere Informationen über die Funktionalitäten erfahren Sie im Portal unter
www.bundesdruckerei.de
Lichtbild
Bei der Beantragung des neuen Ausweises ist ein biometrisches Lichtbild wie bei den Reisepässen erforderlich.
Verwaltungsgebühren
Aufgrund der PAuswGebV und einer bereits vorliegenden Änderungsverordnung stellen sich die Verwaltungsgebühren ab 01.11.2010 wie folgt dar:
Ausstellung eines Ausweises
– für Personen bis zum 24.Lebensjahr 22,80 €
– für Personen nach dem 24.Lebensjahr 28,80 €
Es wird keine Gebührenfreiheit für Personen geben, die erstmalig einen Personalausweis beantragen, unabhängig von deren Ausweispflicht. Die Gebühr für den neuen Personalausweis ist an dem Tag der Beantragung zu entrichten.
Alle weiteren wichtigen Informationen erhalten Sie bei der Beantragung des neuen Ausweises bei Ihrer Meldebehörde.
Darüber gibt der neue Personalausweis Auskunft
Der neue elektronische Personalausweis ist mit einem RFID-Funkchip ausgestattet. Auf diesem wird ein digitales Foto abgespeichert.
Alle anderen Angaben, die auf dem Chip gespeichert werden können, sind freiwillig.
Auf der Vorderseite des Ausweises stehen der volle Name und ggf. Geburtsname, die Ausweisnummer, ein biometrisches Foto, die Staatsangehörigkeit sowie Geburtsdatum und -ort.
Auf der Rückseite sind Anschrift, Körpergröße, Augenfarbe und Ausstellungsdatum vermerkt. Außerdem befinden sich dort auf Wunsch Fingerabdrücke.