Besonders Selbständige geraten – trotz Versicherungspflicht – leicht in die Situation, nicht krankenversichert zu sein. Bei anderen haben sich Beitragsrückstände aufgehäuft. Nur bis Ende 2013 bietet der Gesetzgeber die Chance, die Situation zu bereinigen.
Grundlage für diese Möglichkeit ist das “Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung”, berichtet das Online Portal Sozialblatt.de.
Wer sich rechtzeitig bei seiner Krankenkasse meldet, heißt es, bekommt Beitragsrückstände und Säumniszuschläge erlassen.
Wer nicht krankenversichert ist bekommt spätestens dann Probleme, wenn er Behandlungen nicht mehr – wie ein Privatversicherter, der seine Rechnungen aber nachträglich beim Versicherer einreicht – aus eigener Tasche bezahlen kann.