Unter bestimmten Bedingungen kann Familien aus den Mitteln des sächsischen Staatshaushalts ein finanzieller Zuschuss zum Urlaub gewährt werden.
So müssen die Familien in Sachsen wohnen und die Ferien an Orten in Deutschland, die für den Zuschuss anerkannt sind, verbringen. Pro Person und Tag ist ein Zuschuss von 7,50 Euro möglich, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Die Grenzwerte für das Einkommen und die Antragstelle sind im
Görlitzer Anzeiger veröffentlicht.
Das Foto zeigt die Katholische Kirche St. Wenzeslaus in Jauernick-Buschbach.