Wie bereits in den Vorjahren werden auch in diesem Jahr die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung 2012 nicht mehr zugesandt. Die Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt sollte möglichst über das Internet durch die Software ELSTER-Formular erfolgen.
Unter www.elsterformular.de stehen die Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Voranmeldungen 2013, die Einkommensteuererklärungen 2012 und Umsatzsteuererklärungen 2012 zum Download zur Verfügung.
Voraussichtlich ab Februar 2013 ist ELSTER-Formular auch auf CD in der Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes Görlitz erhältlich.
Die Übermittlung mit ELSTER erspart sowohl den Steuerpflichtigen als auch der Steuerverwaltung Aufwand. Belege – mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Belege – sind nur auf Anforderung durch das Finanzamt vorzulegen. Der Zeitvorteil, der durch den Wegfall des manuellen Eingabeaufwands durch ELSTER erzielt wird, mündet in kürzerer Bearbeitungszeit der Steuerbescheide. Im Falle einer Erstattung erhalten ELSTER-Nutzer somit schneller ihr Geld zurück.
Für Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte besteht für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden, die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung.
Die Erklärungsvordrucke können auch im Internet unter www.finanzamt-goerlitz.de oder www.steuern.sachsen.de ab Anfang Januar 2013 heruntergeladen werden.
Einkommensteuer-Erklärungsvordrucke sind ab sofort auch in der Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes Görlitz sowie im Gemeindeamt/Einwohnermeldeamt Markersdorf zu den jeweils üblichen Sprechzeiten erhältlich.
Vordrucke werden auf Anforderung nur unter Beifügung eines ausreichend frankierten A4-Rückumschlags (1,45 EUR) vom Finanzamt übersandt.