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Im Urlaub sicher mit der Reiseversicherung!

Abbildung: Schon im nahen polnischen Nachbarland - im Bild der Marktplatz (Ring) in Breslau - gelten viele in Deutschland abgeschlossene Versicherungen nicht mehr.
Abbildung: Schon im nahen polnischen Nachbarland - im Bild der Marktplatz (Ring) in Breslau - gelten viele in Deutschland abgeschlossene Versicherungen nicht mehr.

Die Urlaubszeit naht und auch viele Markersdorfer zieht es in die Ferne. Manchmal mit auf Reisen ist jedoch ein mulmiges Gefühl: Was ist, wenn…? Die Redaktion von markersdorf.de hat einige Tipps zum Versicherungsschutz auf Reisen zusammengestellt.

Im touristischen Sinne ist eine Reise der vorübergehende Ortswechsel mit einem Verkehrsmittel wie Auto, Bahn, Flugzeug oder Schiff. Die Urlaubsreise führt in vielen Fällen über die Landesgrenze hinaus in das angrenzende Ausland oder weiter sogar bis hin nach Übersee.

Dadurch entstehen Situationen, die es im Lebensalltag ansonsten nicht gibt. Auch deshalb muss der für das Inland geltende Versicherungsschutz beim Grenzübertritt geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Für den Touristen gilt es, den gesamten Komplex der Reiseversicherungen zu überdenken, und in diesem Zusammenhang auch die Angebote der Anbieter miteinander zu vergleichen. Reisen bildet, so auch diese Inschrift an einem Haus in Breslau, im Hochdeutschen:<br />Es kümmert sich mancher um dies und um das und weiß nicht, was. <br />Bist Du aber fromm, ohne Neid und Hass: So bau ein Besseres und lass mir das.

Reisen bildet, so auch diese Inschrift an einem Haus in Breslau, im Hochdeutschen: Es kümmert sich mancher um dies und um das und weiß nicht, was. Bist Du aber fromm, ohne Neid und Hass: So bau ein Besseres und lass mir das.

Eine der wichtigen und notwendigen Reiseversicherungen ist die Reisekrankenversicherung; sie wird auch Auslandskrankenversicherung genannt. Der Grund dafür liegt in dem Ausland als dem Zielort der Reise.

Solange die Reise durch das Inland führt, besteht der Krankenversicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenkasse beziehungsweise durch die private Krankenversicherung. Das ändert sich mit dem Verlassen von Deutschland.

Wer die Landesgrenze überschreitet, der befindet sich – logisc h – im Ausland. Jetzt kommt es darauf an, in welchem und welche Bestimmungen für die Krankenversicherung dort gelten. Die sind sehr unterschiedlich und in vielen Fällen ist die medizinische Grundversorgung mit der in Deutschland vom Standard her nicht vergleichbar.

Der Reisende ist auf der ganz sicheren Seite, wenn er vor Reiseantritt bei einer privaten Krankenversicherung die Reisekrankenversicherung für das Ausland abschließt. Er hat dann die Gewähr, dass er im Ausland sowohl bei ambulanten als auch bei stationären Behandlungen als Privatpatient behandelt wird. Ein solcher privater Krankenversicherungsschutz ist weltweit in jedem Ausland ausreichend gut.

Bei der Wahl der richtigen Reisekrankenversicherung gibt es einige Leistungen, auf die keinesfalls verzichtet werden sollte. Dazu gehört der Rücktransport des Versicherten aus medizinischen Gründen. Anlässe dazu sind in vielen Fällen Unfälle am Urlaubsort, bei denen nach der Akutversorgung eine medizinische Anschlussbehandlung notwendig ist. Die wird in aller Regel gleich aus mehreren Gründen stationär oder ambulant am heimatlichen Wohnort gewünscht. Der Rücktransport sollte im günstigsten Falle zusätzlich für eine weitere Begleitperson versichert sein, also bezahlt werden.

Beim Vergleichen der Versicherungsangebote muss genau gelesen werden. Die einen bieten einen Rücktransport bei medizinischer Notwendigkeit an, andere bereits dann, wenn er sinnvoll beziehungsweise vertretbar ist. Das sind Unterschiede, die dem Versicherten vor Ort wenig helfen, die jedoch kostenentscheidend sein können. Die Versicherungen vertreten den Standpunkt, dass sie nur für das leisten, was im Vertrag steht, was – umgekehrt gesehen – nicht drinsteht, braucht oder darf nicht geleistet werden.

Auch die Übernahme von Rooming-in-Kosten, die anfallen können, wenn Kinder erkranken, sollte genau verglichen werden: Die Versicherer machen deutliche Unterschiede beim Alter des Kindes sowie bei der Zeitdauer des Aufenthaltes einer Begleitperson im Krankenhaus.

Für den Reisenden ist es immer hilfreich, im Ausland als Privatpatient behandelt zu werden. Die Vorteile beginnen bei der Terminierung einer Behandlung und reichen bis hin zur bevorzugten, buchstäblich erstklassigen Behandlung im Krankenhaus. Die Situation ist in etwa mit der in Deutschland vergleichbar, wobei in vielen Ländern die Unterschiede zwischen der staatlich-gesetzlichen und der privaten Krankenversorgung deutlich größer und spürbarer sind als hier zuhause.

Der privatversicherte Reisende muss damit rechnen, die Privatrechnung beim Arzt im Ausland in bar und oftmals auch im Voraus bezahlen zu müssen. Für den stationären Aufenthalt im Krankenhaus mit den dazugehörigen höheren oder hohen Behandlungskosten empfiehlt es sich, eine Kostenübernahmeerklärung der vor Reisebeginn abgeschlossenen Reisekrankenversicherung vorzulegen. Der Krankenhausträger kann dann direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen.

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, den Versicherungsschein über die Reisekrankenversicherung in der jeweiligen Landessprache des Gastlandes mitzuführen. Das erleichtert die Kommunikation sowohl bei der Einreise, wenn der Krankenversicherungsnachweis geprüft wird, wie auch bei der Behandlung.

Die Reisekrankenversicherung kann mit und ohne Eigenanteil je Leistungsall abgeschlossen werden. Auch hier ist ein Vergleich angebracht, um welche Höchstsumme es sich dabei handelt.

Manche Versicherer unterscheiden bei ihren Tarifen, ob es sich um eine Geschäfts- oder um eine Urlaubsreise handelt, während bei anderen Anbietern jeder Auslandsaufenthalt weltweit und rund um die Uhr krankenversichert ist.

Bei Rundreisen im Ausland muss auch eine eventuelle krankheits- oder unfallbedingte Reiseunterbrechung versichert sein. Die gebuchte, meist bereits bezahlte Reise verzögert und ändert sich, was zu Mehrkosten führt. Die Kostenerstattung sollte für alle ärztlichen Behandlungen sowie für die Arznei-/Heil-/Hilfs-/Verbandsmittel immer hundert Prozent betragen, um Leistungsausschlüsse oder Leistungskürzungen zu vermeiden.

Und auch an den schlimmsten Fall der Fälle, an den Todesfall muss bei Versicherungsabschluss gedacht werden. Die Kosten für die Überführung sollten in voller Höhe, also ungekürzt versichert sein und bezahlt werden, ebenso wie eine mögliche Bestattung im Ausland.

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