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Übersicht der Walpurgisfeuer

Die Markersdorfer Ortsteile laden zum Walpurgisfeuer und zum Hexenbrennen ein – nur Jauernick-Buschbach veranstaltet ein Osterfeuer, weil die Walpurgisnacht und Himmelfahrt mit dem traditionellen Heiratsmarkt unmittelbar aufeinander folgen. Die Veranstaltungen in den einzelnen Dörfern sind über die Grenzen der Großgemeinde Markersdorf hinaus beliebt und ziehen vor allem viele Görlitzer aufs Land.

Der April-Ausgabe des “Schöpsboten” sind die nachstehenden Termine zu entnehmen:

Deutsch-Paulsdorf
Walpurgisnacht am 30. April 2009
19 Uhr Aufstellen des Maibaums
ca. 20 Uhr Entfachen des Feuers
Für Speis und Trank ist gesorgt.

Friedersdorf
Walpurgisfeuer am 30. April 2009
Beginn um 19 Uhr in der Sandgrube Neue Straße
Für das leibliche Wohl und musikalische Begleitung ist gesorgt.

Gersdorf
Walpurgisfeuer am 30. April 2009
18.00 Uhr, Sportplatz: Aufstellen des Maibaums
19.15 Uhr Lampion- und Fackelumzug mit Musik zum Sportplatz und Entzünden des Walpurgisfeuers
22:00 Uhr Diskothek
Es gibt Knüppelkuchen, die Vereine sorgen für Speisen und Getränke.

Holtendorf
Hexenbrennen in Holtendorf am 30. April 2009
Beginn ist um 18:30 Uhr.

Jauernick-Buschbach
Osterfeuer am 12. April 2009
Beginn gegen 19:30 Uhr
Für Speisen und Getränke ist gesorgt.

Markersdorf
Walpurgisfeuer am 30. April 2009
Der Lampionumzug für Kinder startet um 19 Uhr an der Schule.
Anschließend erfolgt am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr das Maibaumsetzen und das Feuer wird entzündet.
Für Knüppelkuchen, Speisen und Getränke ist gesorgt.

Pfaffendorf
Walpurgisfeuer am 30. April 2009
Der Fackel- und Lampionumzug beginnt um 20 Uhr am Feuerwehrhaus.
Für das leibliche Wohl zum Feuer am Sportplatz ist gesorgt.

Wenn´s brennt – dann ordentlich!
Die Gemeindeverwaltung Markersdorf informiert zum Walpurgisfeuer

Wie jedes Jahr werden auch in diesem Jahr die Walpurgisfeuer in den Ortsteilen der Gemeinde brennen. Es sollten jedoch bestimmte Verhaltensregeln bei den Feuern beachtet werden.

Alle Walpurgisfeuer in den Ortschaften sind bis 14.04.2009 unter genauer Angabe der Lagebezeichnung, des Verantwortlichen und in Abstimmung mit dem Wehrleiter durch Unterschrift im Ordnungsamt der Gemeinde einzureichen.

Das Reisig darf erst zu den angegebenen Zeiten gebracht und danach aufgesetzt werden. Es darf nur Baumverschnitt oder unbehandeltes Holz zur Verbrennung gebracht werden.

Nicht angemeldete Feuer werden auf Kosten des Verursachers von der Gemeinde beräumt. Zuwiderhandlungen gegen den § 13 der Polizeiverordnung der Gemeinde Markersdorf vom 20.07.2006 können nach § 17 Abs. 1 und 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden.

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