Der als öffentliche Straße gewidmete Weg Am Schöps (Flurstück Nr. 419 der Gemarkung Markersdorf) wird gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (Sächs-GVBl S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358) wegen Wegfalls der Verkehrsbedeutung mit Wirkung vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung dem öffentlichen Verkehr entzogen.
Anregungen und Bedenken sind nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht am 26.April 2019 innerhalb von drei Monaten nicht eingegangen. Durch die Einziehung wird die Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche aufgehoben.
Damit ist die Voraussetzung für eine Einziehung erfüllt. Die Unterhaltungslast insbesondere die Reinigung, Wartung, Instandhaltung, Verkehrssicherungspflicht dieser Verkehrsanlage obliegt dem jeweiligen Grundstückseigentümer von Flurstück Nr. 419 der Gemarkung Markersdorf. Das Ausmaß der Einziehung ist im beiliegenden Plan dokumentiert.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Einziehung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Anmerkung der Redaktion: online erfolgt nur eine nichtamtliche Veröffentlichung) Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf, einzulegen.
Markersdorf, den 01.10.2019
Thomas Knack