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Formular für Kinder-Notbetreuung hier zum Download

Allgemeinverfügung für Sachsen anlässlich der Covid-19-Pandemie

Grafik: Gerd Altmann, Pixabay License

Hinweis:
Aktuelle Informationen zur Coronapandemie sind im Beitrag Coronavirus aktuell zusammengefasst. Der vorliegende Beitrag wird nicht weiter aktualisiert.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat am gestrigen 16. März 2020 in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Allgemeinverfügung zu Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie erlassen, die am 18. März 2020 in Kraft tritt.

Die Allgemeinverfügung regelt vor allem Fragen des Betriebs von Schulen und Kindereinrichtungen sowie der Kinderbetreuung. In der Anlage findet sich eine Übersicht der Organisationen bzw. Bereiche, die zur “kritischen Infrastruktur” gezählt werden.

Neben der Allgemeinverfügung steht unten auch das “Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule” zum Download bereit, das als Nachweis gegenüber der jeweiligen Schule bzw. Betreuungseinrichtung gilt.

Update 20. April 2020:
Auf coronavirus.sachsen.de steht ein aktualisiertes “Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule” zum Download bereit.

Update 17. April 2020:
Das per dato aktuelle “Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule” kann man direkt von coronavirus.sachsen.de (veraltet, Link entfernt) herunterladen. Das Formular kann sich jederzeit erneut ändern.

Update 22. März 2020:
Görlitz reagiert auf wachsende Verbreitung des Coronavirus

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