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Ordnungsamt informiert

Alle Veranstaltungen untersagt

Viele Markersdorfer wissen die ortsnahe Verwaltung in ihrem Rathaus zu schätzen
Viele Markersdorfer wissen die ortsnahe Verwaltung in ihrem Rathaus zu schätzen

Schon seit dem 19. März 2020 sind öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, bei denen sich Menschen begegnen, gleich in welcher Anzahl, untersagt. Hintergrund sind die Schutzmaßnahmen gegen die schnellere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, speziell eine festlegung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt auf der Grundlage von §28 Abs. 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Markersdorf hat informiert, dass unter das Verbot auch Oster- und Hexenfeuer, alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie Ausschankgenehmigungen fallen; das gilt auch für Genehmigungen, die bereits vor dem Veranstalungsverbot erteilt wurden.

Kontakt:
Wer Fragen hat, kann sich gern unter Tel. 035829 630-0 oder per E-Mail an das Ordnungsamt wenden.

Mehr:
Weitere Beispiele für seit dem 19. März 2020 angesichts der erwarteten weiteren starken Ausbreitung der Coropna-Pandemie untersagten Veranstaltungen:

  • Betrieb von Tanzlokalen, Messen, Spezial- und Jahrmärkten, Volksfesten, Spielbanken und Wettannahmestellen
  • geschlossen für das Publikum sind Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Opern, Museen, Ausstellungshäuser
  • nicht genutzt werden dürfen Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern, Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit, öffentliche Bibliotheken, Planetarien, zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen, Angebote von Volkshochschulen, Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger, Angebote von Musikschulen, Angebote in Literaturhäusern, Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen
  • nicht aufgesucht werden dürfen bzw. geschlossen sind Schwimmbäder, Saunas und Dampfbäder, Fitness- und Sportstudios, Spielplätze, Seniorentreffpunkte, Mensen und Cafés der Studentenwerke, Sportanlagen
  • untersagt sind Busreisen der Reisebus-Unternehmen
  • verboten sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften

Kommentar:

Im Moment kursieren die unterschiedlichsten Meinungen und regelrechte Verschwörungstheorien zu den Hintergründen der Pandemie mit dem Coronavirus sowie Vorstellungen, wie diese am besten überwunden werden kann. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, zu entscheiden, wie er oder sie mit Informationen umgeht, insbesondere, was man weiterverbreitet oder nicht.

Kerngedanke muss jedoch sein, die Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Neben erweiterten Kapazitäten wie etwa im Görlitzer St. Carolus Krankenhaus als zentraler Anlaufstelle im Landkreis Görlitz ist es entscheidend, das Coronavirus in seiner Verbreitung auszubremsen – nur so lassen sich schwere Covid-19-Krankheitsverläufe oder gar Todesfälle auf möglichst niedrigem Niveau halten.

Es wäre fahrlässig, die Corona-Pandemie einer normalen Grippewelle gleichzusetzen. Wie zerstörerisch das Coronavirus wirken kann zeigt sich in Regionen, in denen die Krankenhäuser Erkrankte nicht mehr behandeln können und die Bestatter überlastet sind. Das kann sich niemand wünschen.

Noch sind die Übertragungswege nicht vollständig geklärt. Es heißt also, vorsichtig zu bleiben und Ansteckungsgefahren zu vermeiden. Dabei hilft, wenn man wie zum Einkauf unter Menschen muss, ein selbstgenähter Mundschutz: Er schützt vor allem andere, falls man selbst – vielleicht unbemerkt – infiziert ist.

Regierung, Verwaltungsbehörden, die seriösen Medien, Helfer und viele Unternehmer gehen verantwortungsvoll mit der Corona-Krise um – seien Sie dabei!

Ihr Thomas Beier

Zuverlässige Informationsquellen sind u.a.:

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