Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes BS 16 “Hochbunker Tagebau Berzdorf” beschlossen und am 10.02.2020 den Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nunmehr folgende Flurstücke teilweise:
- 183/24 und 216 in der Flur 5 der Gemarkung Hagenwerder und
- 2505/7, 2511/1 und 2482/15 der Gemarkung Schönau-Berzdorf.
Das Plangebiet befindet sich am Südufer des Berzdorfer Sees, im Bereich der ehemaligen Tagesanlagen zwischen der Blauen Lagune und dem Ortsteil Tauchritz.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Der Beschluss vom 10.02.2020 über die Änderung des Geltungsbereiches wird hiermit bekannt gemacht (Anmerkung der Redaktion: die amtliche Bekanntmachung erfolgt in den Ämtsblättern, hier hingegen nur redaktionell). Diese Bekanntmachung erscheint am 17.03.2020 im Amtsblatt der Stadt Görlitz, am 25.03.2020 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und am 01.04.2020 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.
Diese Bekanntmachung ist auch unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite
https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html
http://www.schoenau-berzdorf.de/index.php/schoenau-echo (Dorfecho)
https://markersdorf.de/buergerservice/rathaus/bekanntmachungen/
einsehbar.
Görlitz, den 25.02.2020
Octavian Ursu
Verbandsvorsitzender Planungsverband Berzdorfer See
(Der Beitrag wurde für die Online Veröffentlichung redaktionell geringfügig angepasst.)