Das Coronavirus und die Gefahr einer sich schnell verstärkenden Pandemie wird uns noch auf längere Sicht erhalten bleiben. In diesem Beitrag werden wichtige Informationen bzw. Informationsquellen zusammengefasst und je nach Kenntnisstand aktualisiert.
Weil damit zwangsläufig eine Zeitverzögerung verbunden ist, sollten vorrangig zuverlässige Primärquellen genutzt werden. Schnell erreichbar bleibt dieser Artikel auf markersdorf.de unter dem Menüpunkt Bürgerservice > Rathaus> Anliegen A bis Z.
Primärquellen:
- Der Freistaat informiert: Coronavirus in Sachsen
- Amtliche Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen
- Informationen und Empfehlungen des Landkreises Görlitz
- Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Görlitz
Erreichbarkeit Rathaus Markersdorf
Das Rathaus Markersdorf bleibt auch nach dem 4. Mai 2020 bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine können jedoch unter Tel. 035829 630-0 vereinbart werden.
Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz
- Bürgertelefon (in der Regel an Arbeitstagen von 8 bis 16 Uhr):
Tel. 03581 – 6 63-5656 - Anfragen per E-mail sind unter anfragen-corona@kreis-gr.de möglich
Nachstehend Meldungen vom April 2020, die inzwischen ersetzt wurden
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Ab dem 4. Mai 2020 gilt: (veraltet)
Wie das Landratsamt Görlitz mitteilt, hat der Freistaat Sachsen eine Reihe von Lockerungen zu den bestehenden Coronabeschränkungen beschlossen, die vom 4. Mai an vorerst bis zum 20. Mai 2020 gelten sollen.
Demnach ist neben den Angehörigen des eigenen Hausstandes dann auch der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit einer weiteren nicht im eigenen Hausstand lebenden Person und zusätzlich mit deren Partnerin oder Partner erlaubt. Auch sind Gottesdienste unter Wahrung des Abstandsgebotes und der Hygieneregelungen ohne weitere Beschränkung der Besucherzahl zulässig. Museen und Bibliotheken zu Medienausleihe dürfen ebenso wie Tierparks sowie Botanische und Zoologische Gärten außerhalb von Gebäuden und Gewächshäusern öffnen.
Eine Öffnung für größere Geschäfte ist bei Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter nun ebenso möglich. Gleiches gilt für Einkaufszentren, wenn sie ein mit dem Landratsamt abgestimmtes Konzept zur Lenkung der Besucherströme und Einhaltung der Abstandsregeln vorlegen. Außerdem ist es Friseuren und artverwandten Dienstleistungen gestattet unter besonderen Schutzmaßnahmen wieder Kunden zu empfangen. Neben Dauercamping sind auch Ferienwohnungen und Wohnmobile zur Eigennutzung wieder erlaubt. Die Nutzung von Außensportstätten ist ebenfalls wieder möglich, Innensportstätten bleiben dagegen noch verschlossen.
Die Besuchsverbote in Einrichtungen wie Krankenhäusern und Alten- sowie Pflegeheimen bleiben mit den bisher geltenden Ausnahmemöglichkeiten aufrechterhalten.
Detailliertere Regelungen der Stadt Görlitz zur Öffnung von Einrichtungen wie Museen, Spielplätzen, Tierpark und Verwaltung und zu den Kitabeiträgen hat der Görlitzer Anzeiger am 2. Mai 2020 veröffentlicht.
Schulen und Kindertagesbetreuung (veraltet)
- Allgemeinverfügung vom 17. April 2020,
geltend bis einschließlich 3. Mai 2020:
Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertagesbetreuunng - Anlage 1:
Übersicht der Sektoren der Kritischen Infrastruktur - Anlage 2:
Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule
Sächsiche Verordnungen (Auswahl): (veraltet)
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO)
vom 17. April 2020 - Bußgeldkatalog zur SächsCoronaSchVO ab 20. April 2020
- weitere Verordnungen und Informationen siehe oben unter Primärquellen, Anstrich “Amtliche Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen”