Im Zuge der Haushaltsreformen in Sachsen wurde für die kommunale Ebene die Einführung der Doppik spätestens an dem Jahr 2013 vorgesehen. Bei der Doppik – ein Begriff, der vor allem in der öffentlichen Verwaltung verwendet wird – handelt es sich um die doppelte Buchführung. Entsprechend mussten die Kommunen eine Eröffnungsbilanz erstellen.
Im Amtsblatt “Der Schöpsbote“, Ausgabe Mai 2020, hat die Gemeinde Markersdorf ihre Eröffnungsbilanz wie nachstehend bekanntgegeben (Verlinkung redaktionell hinzugefügt):
Aufgrund von § 88 b der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Markersdorf in seiner Sitzung am 16.01.2020 die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 festgestellt. Der Feststellungsbeschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013
- Die Eröffnungsbilanz einschließlich Anhang und Rechenschaftsbericht wird gemäß § 88 c Abs. 2 nach Durchführung der örtlichen Prüfung mit
- einer Bilanzsumme von 40.886.974,35 €
- einem Anlagevermögen von 40.170.762,37 €
- einem Umlaufvermögen von 716.211,98 €
• davon Bestand an liquiden Mitteln 383.958,53 € - aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 €
- einer Kapitalposition (= Basiskapital) von 29.099.534,53 €
- passiven Sonderposten von 8.159.001,67 €
- Rückstellungen von 831.073,70 €
- Verbindlichkeiten von 2.797.149,45 €
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 215,00 €
festgestellt.
- Der Schlussbericht der BRV AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung ZNL Dresden (beauftragt mit der örtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz und der zugehörigen Unterlagen) vom 12.12.2019 über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Markersdorf zum 01.01.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Markersdorf, 15.04.2020
gez. Thomas Knack, Bürgermeister
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 liegt in der Zeit vom 02.06.2020 bis zum 10.06.2020 öffentlich zur Einsichtnahme durch jedermann im Rathaus der Gemeinde Markersdorf Zimmer 6 zu folgenden Auslegungszeiten aus:
- Montag 08:30 – 11:30 Uhr
- Dienstag 08:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
- Mittwoch 08:30 – 11:30 Uhr
- Donnerstag 08:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
- Freitag 08:30 – 11:30 Uhr
Mehr:
Ein Broschüre des Freistaates Sachsen, die kostenlos heruntergeladen werden kann, erklärt die Doppelte Buchführung in Konten (Doppik).