Das Kultusministerium hat am 14. Juli 2020 die neue “Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas vor dem Regelbetrieb” bekanntgegeben. Sie gilt vom 18. Juli bis zum 30. August 2020. Grundlegende Änderungen gibt es nicht.
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- Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 14. Juli 2020, Az. 15-5422/4 - Gesundheitsbestätigung
- Weitere amtliche Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen
im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Der Inhalt im Überblick:
Kitas und Hort
Die Kitas sind bereits seit dem 29. Juni 2020 im Regelbetrieb. Die allgemeinen Hygienebestimmungen sowie die Gesundheitsbescheinigung gelten hier weiter fort. Das sächsische Kultusministerium setzt mit Blick auf die Erkältungszeit im Herbst strategisch eher auf ein schnelles Testungsverfahren für Kinder, die Symptome zeigen. Dazu sein man derzeit mit den Experten im Gespräch, so Kultusminister Piwarz.
Bitte beachten: Die Gesundheitsbescheinigung bleibt in Kita und Hort bis zum 30. August 2020 bestehen. Der Hort startet mit den Sommerferien in den Regelbetrieb.
Einrichtungsfremden Personen, insbesondere Eltern, Personensorgeberechtigten oder anderen zum Abholen Berechtigten, ist das Betreten der Einrichtung gestattet. Sie sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu wahren.
Elternabende, Elterngespräche, Fachberatung, ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen oder Vorsorgeangebote sowie sonstige Veranstaltungen, die dem pädagogischen Konzeption der jeweiligen Einrichtung entsprechen, sind zulässig. Auf dem Einrichtungsgelände ist ein ausreichender Abstand zwischen erwachsenen Personen einzuhalten.
Einrichtungsbezogene Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und eines ausreichenden Abstandes zwischen den Beteiligten auf dem Einrichtungsgelände mit Zustimmung der Einrichtungsleitung gestattet.
Schulen
Nach den Sommerferien wechseln auch alle Schulen wieder in den Normalbetrieb. Bis dahin gibt es weitere Lockerungen bei den schulischen Veranstaltungen. »In den letzten Wochen haben mich viele Elternbriefe erreicht, die von geplanten Schuleinführungsfeiern berichteten, wo zum Teil nur ein Elternteil bei der Schulveranstaltung zugelassen wird. Das ist natürlich drei Tage vor dem Normalbetrieb nur schwer vermittelbar. Den Schulanfängern soll eine feierliche Schulaufnahme mit Zuckertütenübergabe im Beisein beider Eltern und der Geschwister ermöglicht werden. Mit der neuen Allgemeinverfügung haben wir hier noch einmal ein deutliches Signal gesetzt«, erklärte Kultusminister Christian Piwarz. Auch mit Blick auf die freiwilligen Lernangebote der Sommerschulen finden weitere Erleichterungen statt, so können externe Partner das Schulgelände und die Schule betreten.
Eltern und andere externe Partner dürfen mit Zustimmung der Schulleitung wieder in die Schulen, sie sind allerdings verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei Vorliegen eines wichtigen pädagogischen Grundes entfällt die Verpflichtung.
Schulische Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen zulässig.
Internate an Schulen können ab dem 18. Juli 2020 den Regelbetrieb aufnehmen.
Die sonderpädagogische Diagnostik im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf kann mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten durchgeführt werden. Das Gleiche gilt für Verfahren bei Kindern, die zum Schuljahr 2020/2021 eingeschult werden sollen.