Der Landkreis Görlitz verfügt ab dem 1. Dezember 2020, 0 Uhr, strengere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Hintergrund ist der schon seit Anfang November ständig überschrittenen Schwellenwert von 200 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen in Bezug auf 100.000 Einwohner – heute, am 30. November 2020, liegt dieser Wert bei 421,21. Die neuen Maßnahmen, die gemäß § 8 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung einzuleiten sind, sollen zunächst bis einschließlich dem 28. Dezember 2020 gelten.
Ein erster Überblick zur neuen Allgemeinverfügung
Die ab dem 1. Dezember 2020 geltende Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz schreibt:
- Alkoholika und alkoholhaltige Getränke dürfen in der Öffentlichkeit weder abgegeben noch konsumiert werden
- es besteht eine umfassendere Pflicht zum Tragen einer Atemwegsbedeckung in der Öffentlichkeit
- Einrichtungen der Erwachsenenbildung – ausgenommen sind berufsbezogene und behördlich angeordnete Bildungsmaßnahmen sowie Onlineangebote – dürfennicht betrieben werden
- Versammlungen werden grundsätzlich auf höchstens 200 Teilnehmer beschränkt
- es bestehen weitreichende Ausgangsbeschränkungen, es sei denn es liegen triftige Gründe dagegen vor
Bei diese triftigen Gründen gilt das Verbot des Verlassens der häuslichen Unterkunft im Landkreis Görlitz nicht:
- beim Besuch von Schulen und Kitas, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Kirchen, Hochschulen und Berufsschulen,
- bei Einkäufen und bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Landkreis Görlitz und in unmittelbar angrenzenden Landkreisen,
- wenn medizinischer Behandlungen in Anspruch genommen werden, Tierarzt-Besuche bleiben ebenfalls erlaubt,
- bei Besuchen bei eigenen Ehe- und Lebenspartnern sowie Partnern in Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen und Kranken in der Häuslichkeit sowie die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- wenn an Terminen bei Behörden, Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie kommunaler Räte und deren Ausschüsse teilgenommen wird,
- bei der Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine mit einer Person eines weiteren Hausstandes bei Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Insolvenzverwaltern und Bestattern,
- bei Zusammenkünfte und Besuche während der Weihnachtsfeiertage,
- bei Eheschließungen mit höchstens 25 Personen,
- für die Begleitung Sterbender sowie bei Beerdigungen mit höchstens 25 Personen,
- für Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnbereich (eigene und gepachtete Kleingärten inbegriffen) und
- bei unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.
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Der gesamte Wortlaut der ab 1. Dezember 2020 geltenden Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz kann heruntergeladen werden. Bitte lesen Sie diesen Text und halten Sie sich – im Interesse an der eigenen Gesundheit und im Interesse anderer, die bei einer Covid-19-Erkrankung vielleicht noch stärker gefährdet sind – an die Vorgaben!
Was der Landrat sagt
Der Görlitzer Landrat Bernd Lange erläuterte den Hintergrund der neuen Allgemeinverfügung so: “Im Landkreis Görlitz nimmt die Coronavirus-Pandemie eine Entwicklung, die dringendes Handeln erfordert. Wir müssen die Weiterverbreitung des Virus stoppen, um die medizinische Versorgung aufrecht erhalten zu können.” Seine eindringliche Bitte ist: “Bitte halten Sie sich zwingend an die verschärften Regeln und Beschränkungen. Gemeinsam werden wir diese schwierige Zeit bewältigen, wenn wir Hilfsbereitschaft, Mitmenschlichkeit und das eigene Verantwortungsbewusstsein im Blick behalten.”
Aktuelle Corona-Statistik für den Landkreis Görlitz
Per 30. November 2020 wurden im Landkreis Görlitz 34 neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei Erwachsenen und bei zwei Kinder gegenüber dem Vortag festgestellt. Insgesamt gelten im Kreis Görlitz aktuell 2.612 Personen als infiziert. 196 an Covid-19 Erkrankte werden zurzeit im Landkreis Görlitz stationär behandelt, 22 davon intensivmedizinisch.
Sechs weitere Personen sind unter dem Einfluss der Covid-19-Erkrankung verstorben. Sie kommen aus Boxberg/O.L. / Hamor, Görlitz, Reichenbach/O.L. sowie aus Neusalza-Spremberg und wurden zwischen 71 und 94 Jahre alt.
Mehr:
Das Thema Coronavirus im Görlitzer Anzeiger.