Das neue Jahr hat begonnen und mit dem Jahreswechsel sind Gesetzesänderungen und und Neuregelungen in Kraft getreten. Zahlreiche Gruppen werden in diesem Jahr finanziell bessergestellt und entlastet. Es werden aber auch neue Abgaben erhoben. Für die Markerdorferinnen und Markersdorfer hat die Redaktion markersdorf.de einen Überblick zu einigen wichtigen Veränderungen im Jahr 2021 zusammengestellt.
Grundfreibetrag erhöht
Der Grundfreibetrag pro Steuerbürger steigt von 9.408 Euro auf 9.744 Euro – erst Einkommen über dieser Grenze müssen versteuert werden. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 19.488 Euro.
Solidaritätszuschlag entfällt für viele
Der kurz “Soli” genannte Beitrag wurde bis zum Jahr 2020 erhoben, wenn die zu zahlende Einkommensteuer eine Freigrenze von 972 überstieg. Seit 2021 beträgt diese Freigranze bei Alleinstehenden 16.956 Euro und bei Eheleuten 33.912 Euro.
Anstieg des Mindestlohns
Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn wurde im Jahr 2015 eingeführt und sorgt seitdem dafür, dass viele Arbeitnehmer besser bezahlt werden als zuvor. Für die Arbeitgeber ist das durchaus eine Herausforderung, weil besser bezahlte Beschäftigte nun auf den Abstand zum Mindestlohn achten. Seit dem 1. Januar 2021 ist der Mindestlohn um 15 Cent auf insgesamt 9,50 Euro pro Stunde gestiegen. Im Juli soll eine weitere Steigerung um 10 Cent erfolgen.
Arbeitslosengeld II steigt
In diesem Jahr erhalten Bezieher von Arbeitslosengeld II – im Volksmund Hartz IV genannt – mehr Geld. So soll eine alleinstehende erwachsene Person pro Monat 14 Euro mehr bekommen, wodurch die Grundsicherung auf 446 Euro steigt. Auch der Satz für Kinder bis 13 Jahre sowie für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahre ist erhöht worden: Kinder bis fünf Jahren werden 33 Euro, Kinder zwischen sechs und 13 Jahren einen Euro und Jugendliche 45 Euro werden mehr erhalten.
Entlastung für Eltern
Das Kindergeld ist seit dem 1. Januar 2021 für das erste und das zweite Kind von 204 auf ja 219 Euro angehoben worden. Das dritte Kind wird mit 15 Euro mehr als im letzten Jahr bezuschusst – Eltern erhalten in diesem Fall somit 225 Euro, für das vierte Kind sogar 250 Euro.
Eine weitere finanzielle Entlastung der Eltern ist in Form einer Erhöhung des Kinderfreibetrags gekommen, denn dieser wurde ab Jahresbeginn auf 144 Euro je Elternteil erhöht. Gemeinsam mit dem in gleicher Höhe gesteigerten Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder können nun 8.388 Euro je Kind für beide Elternteile von der Steuer abgesetzt werden.
Der Höchstbetrag für die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an andere unterhaltsberechtigte Personen erhöht sich – ebenso wie der Grundfreibetrag – auf 9.744 Euro.
Grundrente wird eingeführt
Mit dem Jahresbeginn 2021 ist die Grundrente eingeführt worden, wenngleich wegen des Bearbeitungsaufwandes die Auszahlungen – inklusive der bis dahin aufgelaufenen Nachzahlung – wohl erst im Juni einsetzen werden. Die neue Grundrente betrifft Menschen mit Rentenansprüchen unterhalb des Sozialhilfeniveaus, die mindestens 33 Jahre in Beschäftigung standen – ihnen bleibt dadurch der Gang zum Sozialamt erspart. Bei der Berechnung der Beschäftigungszeiten werden auch Pflege und Kindererziehung berücksichtigt. Betroffen von dieser Neuerung sind rund 1,3 Millionen Renerinnen und Rentner.
Altersvorsorge steuerlich absetzen
Zum Beispiel können die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken als Sonderausgaben mit bis zu 25.787 Euro abgesetzt werden, das sind 741 Euro mehr als im Vorjahr.
Regulärer Mehrwertsteuersatz
Seit Januar 2021 gelten bundesweit die wieder regulären Mehrwertsteuersätze. Im vergangenen Jahr war die Mehrwertsteuer befristet gesenkt worden, um der Konjunktur unter die Arme zu greifen und somit die Wirtschaft zu stärken. Der Regelsteuersatz liegt nun wieder bei 19 und der ermäßigte Steuersatz bei sieben Prozent.
Das System der Steuersätze wurde nicht vereinfacht, so müssen Gastronomen noch immer zwischen Verzehr vor Ort und Mitnahme unterscheiden. Als weiteres Beispiel müssen nicht nur die Markersdorfer Landwirte, die Freizeitpferde in Pension nehmen, weiterhin beachten, dass Arbeits- und Sportpferde unterschiedlichen Versteuerungsgrundlagen unterliegen.
CO2-Steuer eingeführt
Die Besteuerung von Kohlendioxid-Emissionen, die fossile Brennstoffe betrifft, erfolgt seit Jahresbeginn in Höhe von 25 Euro je Tonne bei der Verbrennung freiwerdendes Kohlendioxid. Betroffen sind Unternehmen aus den Bereichen Verkehr und Brennstoff- beziehungsweise Wärmeversorgung. Sie geben die neue Abgabe als Preisaufschlag für Heizöl, Propan- und Erdgas sowie Diesel und Benzin an die Kunden weiter.
Mit der ersten Stufe der Kohlendioxidabgabe steigt der Benzinpreis rechnerisch um durchschnittlich rund 7 Cent pro Liter, der Literpreis für Heizöl und Diesel sogar um 7,9 Cent. Ebenso steigt der Preis für Erdgas: Die Kilowattstunde wird 0,6 Cent teurer. Für Kraftfahrer bleibt das wohl nur die Vorfreude auf das Wasserstoffauto, das mittels Brennstoffzelle elektrischen Strom erzeugt.
Die Bundesregierung erhofft sich dadurch klimafreundlichere Alternativen voranzutreiben, um den Klimaschutz zu verbessern.
Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie
Als Ausgleich zur Kohlendioxid-Bepreisung ist die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 30 auf jetzt 35 Cent angehoben worden.
Für Fahrten zur Arbeit können Geringverdiener von 2021 bis 2026 ab dem 21. Kilometer eine Mobilitätsprämie beanspruchen. Sie sorgt dafür, dass auch diejenigen Pendler unterstützt werden, die wegen eines geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen und daher durch die Entfernungspauschale nicht entlastet werden. Diese Mobilitätsprämie kann erstmalig nach Ablauf des Kalenderjahres 2021 beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Kraftfahrzeug-Steuer neu berechnet
Bei ab dem Jahr 2021 neu zugelassenen Pkws fließt der Kohlendioxidausstoß stufenweise in die Berechnung der Kfz-Steuer ein.
Pauschale fürs Home Office
Für die Jahre 2020 und 2021 können Arbeitnehmer eine Tagespauschale von fünf Euro für jeden Arbeitstag, an dem sie ihre berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt haben, als Werbungskosten geltend machen. Diese sogenannte “Homeoffice-Pauschale” ist auf 600 Euro je Kalenderjahr begrenzt und wird mit weiteren Werbungskosten zusammengerechnet. Mit einer Steuerersparnis ist zu rechnen, wenn diese Kosten insgesamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen.
Was tun, wenn trotzdem das Geld nicht reicht?
Insgesamt bringt das Jahr 2021 einige finanzielle Verbesserungen mit sich. Trotzdem wird es auch in diesem Jahr zahlreiche Menschen geben, die unverschuldet in Notsituationen geraten – sei es vor allem wegen des coronabedingten Lockdowns, der zu einzelnen Insolvenzen und Geschäftsaufgaben führt, sei es durch Jobverlust oder Kurzarbeit.
Wenn sich eine Notlage anbahnt sollte man rechtzeitig überlegen, was man tun kann, um Geld zu sparen und mögliche finanzielle Engpässe zu überwinden:
- Einkaufslisten schreiben, um nicht mehr zu kaufen, als benötigt wird. Auf Angebote achten und möglichst wochenweise einkaufen, um so Spontankäufen entgegenzuwirken. Der wochenweise Einkauf unterstützt zudem die Kontaktvermeidung in der Corona-Pandemie und man gewinnt Zeit für andere Dinge.
- Ein Haushaltsbuch führen. Mit diesem kann man Kosten auf die Schliche kommen, an die man im Alltag nicht denkt. Außerdem lässt sich besser kalkulieren, damit das Geld nicht schneller alle ist als der Monat vorüber.
- Dachboden, Keller und Garage nach Dingen, die nicht mehr benötigt werden, durchsuchen – vieles lässt sich problemlos online verkaufen. Bei geplanten Neuanschaffungen den Gebrauchtwarenmarkt durchstöbern. Das dient nicht nur der Nachhaltigkeit, sondern es lassen sich Gebrauchtwaren oftmals im sehr guten Zustand für einen Bruchteil des Originalpreises finden. Manche Unternehmen arbeiten etwa gebrauchte Technik wieder auf und verkaufen diese – Stichwort refurbished – mit Gewährleistung.
- Wurden bereits alle Möglichkeiten genutzt, um aus einer finanziellen Notsituation wieder herauszukommen und besteht sichere Aussicht, dass sich die Situation grundlegend bessert, so kann es hilfreich sein, einen Privatkredit – natürlich erst nach einem Konditionenvergleich – aufzunehmen. Meist sind solche Privatkredite unkompliziert und schnell beantragt und man erfährt in kürzester Zeit, ob das Darlehen gewährt wird.
Diese Übersicht erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch Aktualität oder Richtigkeit. Zur steuerlichen Beratung sind die Angehörigen der steuerberatenden Berufe sowie gegebenenfalls die Lohnsteuerhilfevereine die richtigen Ansprechpartner.