In der Bund-Länder-Beratung vom 19. Januar 2021 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder die Verlängerung des Lockdown bis zum 14. Februar 2021 beschlossen. Die Länder müssen die Regelungen noch umsetzen.
Erweiterungen der Maskenpflicht
Um die Ausbreitung besonders ansteckender Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 soll die Pflicht zum Tragen von medizinischen Atemwegsbedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften verbindlich werden. Als medizinische Atemwegsbedeckungen gelten die meist blau-weißen OP-Masken, die zudem am gefalteten Stoff erkennbar sind, und die wirksameren FFP2- und FFP3-Masken.
FFP2-Maske mehrfach verwenden?
FFP-Masken sind eigentlich Staubschutzmasken. Auch FFP-Masken mit der Kennzeichnung “R” (reusable, also wiederverwendbar) dürfen als Virenschutz laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV-Regel 112-190) nur einmal bzw. höchsten für die Dauer einer Arbeitsschicht verwendet werden.
Allerdings haben die Westfälische Wilhelms-Universität Münster und die Fachhochschule Münster untersucht, unter welchen Bedingungen FFP2-Masken für den Privatgebrauch gereinigt und wiederverwendet werden können.
Werden die Masken für mindestens eine Stunde bei 80 Grad Celsius in trockener Hitze getrocknet, werden die Coronaviren vollständig entfernt und die Erreger der eigenen Nasen-, Rachen- und Hautflora des Trägers stark bzw. deutlich reduziert, während sich die Filterfunktion kaum verändert.
Wichtig: Die FFP2-Maske soll stets nur von ein- und derselben Person und nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen getragen werden. Wer seine FFP2-Maske wiederverwenden möchte, sollte sich unbedingt das Ergebnis der Untersuchung zur Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch (Stand 11. Januar 2021) ansehen, wo auch weitere Tipps zum Umgang mit FFP2-Masken gegeben werden.
Homeoffice: Beweislastumkehr
Um die Kontakte im öffentlichen Personenverkehr durch geringeres Fahrgastaufkommen zu reduzieren und Ansteckungen während der Arbeitszeit zu vermeiden sind Arbeitgeber aufgefordert, überall dort, wo es möglich ist, ihren Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen. Gegebenenfalls sollen sie nachweisen müssen, warum das nicht möglich ist.
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung wird angepasst
Der Freistaat Sachsen hat angekündigt, die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in der Woche ab dem 25. Januar 2021 entsprechend anzupassen.
Ergebnisse der Schüler-Schnelltests im Landkreis Görlitz
Von insgesamt 3.055 Schülerinnen und Schülern im Landkreis Görlitz haben am Montag, dem 18. Januar 2021, 989 das Angebot für einen freiwilligen Schnelltest genutzt, was einer Beteiligung von 32 Prozent entspricht. Bei sechs der Schüler war das Ergebnis positiv. Die Ergebnisse der daraufhin veranlassten PCR-Tests stehen noch aus.
Aktuelles Pandemiegeschehen
Per 20. Januar 2021 wurden im Landkreis Görlitz gegenüber dem Vortag bei Erwachsenen 137 neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt, bei Kindern waren es vier. Eine Übersicht über das Infektionsgeschehen im Landkreis Görlitz ist unter coronavirus.landkreis.gr einsehbar
Aktuell sind 1.171 Personen erwiesenermaßen infiziert, hinzu kommt eine unbekannte Dunkelziffer. Die Sieben-Tage-Inzidenz beträgt 227,52 pro 100.000 Einwohner. 179 Menschen werden derzeit im Landkreis Görlitz stationär behandelt, 23 davon intensivmedizinisch.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 13.381 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert, das ist rund jeder 20. Einwohner. 11.524 Personen gelten zum heutigen Zeitpunkt von der akuten Erkrankung an Covid-19 genesen, die nach mehreren Monaten durchaus oft auftretenden, teils schwerwiegenden Spätfolgen sind nicht erfasst.
Darüber hinaus wurden dem Gesundheitsamt des Landkreis Görlitz 16 neue Todesfälle für den Zeitraum vom 27. Dezember 2020 bis 5. Januar 2021 gemeldet. Das Alter der Verstorbenen liegt zwischen 54 und 95 Jahren. Damit erhöht sich die Zahl der an Covid-19 Verstorbenen im Landkreis Görlitz auf insgesamt 686.
Erreichbarkeit Bürgertelefon
Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt ist kalendertäglich von 8 bis 16 Uhr unter Tel. 03581 6635656 oder per E-Mail an anfragen-corona@kreis-gr.de erreichbar, nur am Freitag, dem 22. Januar 2021, wegen einer Schulung erst ab 9.30 Uhr.
Mehr:
Weitere Informationen, so zu Wirtschaftshilfen und Änderungen für Unternehmen, hat der Mitteldeutsche Rundfunk veröffentlicht.
Quelle: Redaktion markersdorf.de und Informationen des Landratsamtes Görlitz