Schnell kann man den Eindruck gewinnen, angesichts der immer wieder aktualisierten Corona-Bestimmungen gehe der Überblick verloren, aber im Grunde ist es logisch: Erst auf Basis der seit heute geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) konnte der Landkreis Görlitz mit einer neuen Allgemeinverfügung die neuerdings möglichen inzidenzunabhängigen Maßnahmen nach § 8 Abs. 3 SächsCoronaSchVO regeln.
Was ab dem 6. April 2021 gilt
Die Allgemeinverfügung regelt
- die Öffnungen von geschlossenen Einrichtungen des Einzel- und Großhandels und Ladengeschäften (Click & Meet) mit Kundenverkehr für höchstens eine Kundin oder einen Kunden pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung,
- den Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, zulässig auch auf Außensportanlagen,
- die Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten, Tierparks mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung,
- die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung sowie
- die Öffnung von körpernahen Dienstleistungen (Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen, Beschäftigte müssen sich zweimal wöchentlich testen oder testen lassen.)
Die Öffnungen von Nr. 1, 3, 4 und 5 (Einzel- und Großhandel / botanische und zoologische Gärten, Tierparks / Museen, Galerien und Gedenkstätten) sind nur unter Erlass und Anwendung eines Hygiene- und Testkonzeptes zulässig, das zusätzlich von den sonstigen Hygieneregeln nach § 5 SächsCoronaSchVO vorsieht, dass Nutzer, Besucher und Kunden dieser Angebote der Zutritt nur unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests gewährt wird.
Die Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 6. April 2021, 0 Uhr in Kraft. Der vollständige Wortlaut ist unter http://coronavirus.landkreis.gr/ einsehbar.
Allgemeinverfügung zu Alkoholverbotszonen bereits ab dem 2. April 2021
Auf Grundlage von § 8e Absatz 2 Satz 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung erweitert der Landkreis Görlitz mit der Allgemeinverfügung die bisherige Festlegung von Alkoholverbotszonen an konkret bezeichneten öffentlichen Orten und Plätzen, an denen nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung der Alkoholkonsum untersagt ist.
Zusätzlich zu allen Bushaltestellen, Bahnhöfen, Marktplätzen und Tankstellen sowie vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften, einschließlich der dazugehörigen Parkplätze und Parkhäuser und öffentlich zugänglichen Parkanlagen, ist nun auch im Ufer- und Ausflugsbereich der Seen im Landkreis Görlitz, insbesondere der Tagebaurestseen Halbendorfer See, Bärwalder See, Berzdorfer See und Olbersdorfer See Alkoholkonsum nicht zulässig.
Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Freitag, 2. April 2021, 0 Uhr in Kraft. Der Wortlaut der Allgemeinverfügung sowie die konkret bezeichneten öffentlichen Orte und Plätze, an denen der Konsum von Alkohol generell untersagt ist, sind auf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter http://coronavirus.landkreis.gr/ einsehbar.
Hinweis zu Kontaktbeschränkungen
Gemäß § 2 Absatz 1 der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind private Zusammenkünfte auf zwei Hausstände beschränkt, wobei insgesamt nicht mehr als fünf Personen zulässig sind. Kinder unter 15 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
Hinweise zum Grenzübertritt nach Polen und Tschechien
Wegen einer Anpassung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung unterliegen Grenzgänger/Grenzpendler bei Fahrten nach Polen (Hochinzidenzgebiet) fortan einer dreimal wöchentlichen Testpflicht. Mit Wirkung vom 28. März 2021 hat die Bundesrepublik Deutschland die Tschechische Republik in die Kategorie der “Hochrisikogebiete” aufgenommen. Nach dem 6. April 2021 gelten dort dann ebenfalls die Regelungen für Grenzgänger analog den Regelungen für die Einreise aus Polen.
Mehr dazu:
https://www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html
Kostenlose Schnelltest-Angebote im Landkreis Görlitz
Eine Übersicht der derzeit bekannten kostenlosen Testmöglichkeiten im Landkreis ist auf der Internetseite unter http://schnelltest.landkreis.gr zu finden und wird dort stetig erweitert. Sachsenweit bestehende Angebote können hier eingesehen werden: https://www.coronavirus.sachsen.de/coronatests-in-sachsen-9448.html
Quarantänepflicht
Positiv getestete Personen, Kontaktpersonen der Kategorie 1 sowie Verdachtspersonen müssen sich unverzüglich absondern. Die Allgemeinverfügung zur Absonderung sowie wichtige Hinweise für betroffene Bürgerinnen und Bürger sind unter http://coronaabsonderung.landkreis.gr/ zu finden.
Bürgertelefon im Gesundheitsamt
Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist von Karfreitag bis Ostermontag von 8 bis 13 Uhr unter Tel. 03581 663-5656 oder per E-Mail an anfragen-corona@kreis-gr.de erreichbar.
Aktuelle Coronazahlen über Ostern
Aktuelle Corona-Infektionszahlen werden auf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter http://coronavirus.landkreis.gr/ veröffentlicht.
Videobotschaft von Landrat Bernd Lange
Zu Beginn der Osterfeiertage richtet der Görlitzer Landrat Bernd Lange einen Ostergruß an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Görlitz. In seiner Videoansprache gedenkt er der mehr als 1.000 Menschen, die im Landkreis bislang in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben sind und dankt all jenen, die seit über einem Jahr verlässlich dazu beitragen, die Corona-Krise zu bewältigen.
Zur aktuellen Situation
Per 1. April 2021 wurden im Landkreis Görlitz 80 neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber dem Vortag ermittelt. Bei den positiv getesteten Personen handelt sich um 74 Erwachsene und sechs Kinder, verteilt auf Kommunen im ganzen Landkreis. Eine Übersicht ist unter http://coronavirus.landkreis.gr/ einsehbar.
Unter bereits bekannt gewordenen Infektionsfällen wurden weitere elf der gefährlicheren Coronavirus-Mutationen der britische Variante B.1.1.7 bestätigt. Damit sind im Landkreis Görlitz bislang 332 Fälle dieser Virusmutation nachgewiesen worden, 133 davon sind aktuell noch aktiv und stehen unter Quarantäne.
Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 207,34 je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu den RKI-Zahlen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.
Derzeit befinden sich 94 Menschen in medizinischer Behandlung in Kliniken des Landkreises Görlitz, 17 in intensivmedizinischer. Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 16.594 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 834 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne. Die Zahl der an Covid-19 Verstorbenen im Landkreis Görlitz liegt aktuell bei 1.008.