Die Regierung des Freistaats hat am 26. Mai 2021 eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit werden weitere Öffnungen möglich. Die angepassten Regelungen treten mit dem 31. Mai 2021 in Kraft und gelten bis zum 13. Juni 2021. Hintergrund der neuen Regelungen ist die stabil unter 100 liegende Sieben-Tage-Inzidenz.
Ab Montag, dem 31. Mai 2021, ist damit im Landkreis Görlitz möglich:
- Der gesamte Einzelhandel kann für Kunden öffnen, die einen tagesaktuellen Test vorweisen. Supermärkte, Baumärkte und andere Angebote der Grundversorgung sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen.
- Sport in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen ist im Außenbereich möglich.
- Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen in Gruppen mit bis zu 30 Personen ist unter der Maßgabe der Kontakterfassung erlaubt.
- Kontaktfreier Sport in Innensportanlagen und Kontaktsport auf Außensportanlagen mit bis zu 30 Personen ist unter der Maßgabe der Kontakterfassung und Testpflicht erlaubt.
- Anleitungspersonen beim Sport benötigen grundsätzlich einen tagesaktuellen Test.
- Die Öffnung von Freibädern ist mit Kontakterfassung und einem Hygienekonzept zulässig; Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
- Freizeit- und Vergnügungsparks dürfen öffnen und unterliegen den gleichen Auflagen wie Freibäder.
- Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienerholung sind mit Ausnahme von Schulfahrten ebenfalls möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, eine Kontakterfassung stattfindet und die Gäste einen negativen tagesaktuellen Test vorweisen.
Vorherige Terminbuchungen bei Geschäften und in der Außengastronomie sind nicht mehr vorgeschrieben. Allerdings muss mittels eines Einlassmanagements insbesondere sichergestellt werden, dass es zu keinen Schlangenbildungen kommt.
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Gesamter Wortlaut der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung