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Vom Lohn der Arbeit bis zum Fahrtkostenzuschuss

Man kann nicht auf jedem Gebiet Spezialist sein, aber Überblickswissen hilft, die richtigen Fragen zu stellen
Man kann nicht auf jedem Gebiet Spezialist sein, aber Überblickswissen hilft, die richtigen Fragen zu stellen

Foto: Tumisu, Pixabay License

Wer angestellt ist, das mag in der Natur der Dinge liegen, fühlt sich wohl fast regelmäßig zu schlecht bezahlt. Was das verfügbare Einkommen betrifft ist allerdings zu unterscheiden zwischen dem, was man früher die “Befriedigung der Grundbedürfnisse” wie etwa Kleidung , Ernährung und Wohnung nannte, dazu zwischen Sicherheits- wie auch Vorsorgespekten, sozialen und individuellen Bedürfnissen – und dem, was darüber hinausgeht.

Erklären lässt sich das mit der seit 1943 entwickelten fünfstufigen Bedürfnispyramide des US-Amerikaners Abraham Maslow (1908-1970), die als vereinfachende Beschreibung allerdings bestimmte und individuell ausgeprägte Motive menschlichen Verhaltens, die erst später erforscht wurden, außer Acht lässt. Dennoch taugt sie gut als Erklärungsmodell.

Demnach gilt: Sind die genannten zum unmittelbaren Überleben notwendigen Bedürfnisse befriedigt, wird nach Sicherheit gesucht – man will nie (wieder) in Situationen des ausgeprägten Mangels geraten. Auf dieser Ebene liegen auch die Krankenversicherung und die Altersvorsorge. Ist das Leben aber gesichert, entdeckt der Mensch – auf der dritten Ebene – seine sozialen Bedürfnisse, etwa nach Anerkennung, Freundschaften und Zusammensein im Verein. Im Umkehrschluss: Wer in unsicheren Verhältnissen lebt, den wird man schwerlich zur Mitarbeit in einem Verein gewinnen können. So gesehen zeichnen die vielen erfolgreichen und mitgliederstarken Vereine überall in Markersdorf ein Bild von den guten Lebensverhältnissen hier.

Ist man aber mit anderen zusammen, will man in der Gruppe, im Verein oder der Gesellschaft insgesamt auch seiner Individualität Ausdruck verleihen. Diese vier Ebenen – Grundbedürfnisse, Sicherheit, Soziales und Individualität – gelten für jeden Menschen, die darüber liegende fünfte Ebene dagegen nicht unbedingt: Hier geht es um Selbstverwirklichung, sich weiterzuentwickeln, lebenslang zu lernen, ein Hobby weit auszuprägen oder vielleicht eine eigene Firma zu gründen – alles Dinge, die man nicht tun muss, die vielen, die im Leben “vorwärts kommen” oder “etwas erreichen” wollen, als sogenanntes Wachstumsmotiv aber sehr wichtig sind.

Aber ebenfalls viele reduzieren das “etwas erreichen” auf ihren Konsum und leiden regelrecht darunter, sich vieles, was man in der modernen Konsumwelt doch kaufen könnte, nicht leisten zu können – womit wieder die Entlohnung ins Spiel kommt. Unabhängig vom Wachstumsmotiv sollte ein Einkommen angestrebt werden, das mindestens die angemessene Finanzierung der Grundbedürfnisse, von Sicherheit und Vorsorge, des sozialen und kulturellen Lebens sowie individueller Neigungen erlaubt.

Welcher Lohn ist angemessen?

Ein angemessener Lohn für geleistete Arbeit ist zweifelsohne wichtig und die Forderung danach berechtigt. Doch was ist angemessen? Misst man an den unvermeidbaren Kosten der Lebenshaltung, an darüber hinausgehenden Konsumbedürfnissen oder bezieht man sich eher auf den Vergleich zu anderen Arbeitgebern und Berufsgruppen? Welche Rolle spielt, was sich der Arbeitgeber an Lohnkosten leisten kann? Leistet jemand, der körperlich arbeitet, mehr als jemand, der zwar am Schreibtisch sitzt, aber vieles zu verantworten hat? Auch wenn es gern anders behauptet wird: Ein höheres Gehalt wirkt wegen des Gewöhnungseffekts nicht dauerhaft motivierend, nur der Leistungslohn, der eine messbar erbrachte Leistung belohnt, wirkt als Motivator.

Wie dem auch sei: Für Arbeitgeber sind Lohnerhöhungen immer wieder ein schwieriges Thema. Zwar sind Löhne und Gehälter nur eine der Positionen, die in die Berechnung der Umsatzrentabilität und damit der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens einfließen, doch schlagen Lohnerhöhungen gleich mehrfach zu Buche. Deutlich wird das beispielsweise bei einer Erhöhung des Mindestlohns: Einesteils steigen wie bei jeder Lohnerhöhung innerhalb bestimmter Grenzen – so den Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung –  die auf die Lohnzahlung entfallenden Abgaben prozentual mit, zum anderen wollen auch die anderen Arbeitnehmer, vor allem bei einer Vergütung mit eher geringem Abstand zum Mindestlohn, ihr eigenes Lohnniveau entsprechend angepasst wissen. Die Folgen von Lohnsteigerungen sind also weit umfassender als das, was beim einzelnen Arbeitnehmer ankommt.

Lohnabrechnung ist aufwendig

Überhaupt ist das Thema Lohnabrechnung für viele Unternehmer ein rotes Tuch, weil mit enormer Bürokratie verbunden. Dazu gehört die 2006 in Kraft getretene Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge: Sie müssen für den Folgemonat geschätzt und bis zum fünftletzten Bankarbeitstag des Monats gemeldet und bis zum drittletzten Bankarbeitstag überwiesen werden. Einen Monat später müssen die geschätzten Werte dann jeweils an die realen Verhältnisse angepasst und korrigiert werden, was, wo nötig, eine glatte Verdopplung des Aufwands bedeutet. Betriebe müssen außerdem genau auf die Bankarbeitstage, die sich von Region zu Region unterscheiden können, achten und im Dezember können die Zahlungen unter Umständen sogar schon vor dem 20. des Monats fällig werden. Das ist gut für die Liquidität der Sozialkassen, aber schlecht für jene, die das Geld erwirtschaften müssen.

Ein weiterer wunder Punkt sind die Lohnnebenkosten, deren Umfang vielen nicht bewusst ist. Die Krankenversicherungsbeiträge als Teil der Sozialversicherungsbeiträge unterscheiden sich in Abhängigkeit von der Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers. Zu den Lohnnebenkosten gehören neben der Krankenversicherung insgesamt auch die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die Umlagen für das Mutterschaftsgeld und das Insolvenzgeld sowie gegebenenfalls die Umlage nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz. Auch die Entgeltfortzahlung während des Urlaubes wird den Lohnnebenkosten zugerechnet.

Ebenfalls zu den Lohnnebenkosten zählen freiwillige Leistungen des Arbeitgebers wie Krankengeldzuschüsse und Beihilfen für medizinische Leistungen und Kuren. Nicht genug: Auch die betriebliche Aus- und Weiterbildung, Anwerbungskosten, Berufsbekleidung, die Erstattung von Umzugskosten, Einrichtungsbeihilfen und nicht zuletzt die Lohnsteuer sind Lohnkosten. Angesichts der vielen und teils im Detail komplizierten und sich immer wieder ändernder Regelungen entledigen sich viele Arbeitgeber des Aufwands, indem sie ein Lohnbüro beauftragen, wie es hier exemplarisch beschrieben ist.

Aus der Praxis

Wie kompliziert es werden kann, zeigt ein für den ländlichen Raum wie etwa die Region Markersdorf typisches Beispiel. Hier müssen Beschäftigte oft längere Arbeitswege mit dem eigenen Kraftfahrzeug in Kauf nehmen, weswegen Arbeitgeber unter Umständen freiwillig einen Fahrtkostenzuschuss – nicht zu verwechseln mit der steuerlichen abzugsfähigen Pendlerpauschale – zahlen. Steuerlich nicht von Belang, also steuerfrei, ist so ein Fahrtkostenzuschuss nur in zwei Fällen: bei beruflicher Auswärtstätigkeit im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sowie bei Auszubildenden für Fahrten zur Berufsschule – bei allen anderen Anlässen für einen Fahrtkostenzuschuss muss dieser pauschal oder individuell versteuert werden. Anders allerdings, wenn öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden, dann sind die Zuschüsse des Arbeitgebers nach § 3 Absatz 15 des Einkommenssteuergesetzes steuerfrei

Tipp:
Wer als Arbeitgeber erstmals über einen Fahrtkostenzuschuss nachdenkt, sollte Herangehensweise und Details mit seinem steuerlichen Berater besprechen.

Ein Beitrag der Redaktion markersdorf.de; die Inhalte sind mit Sorgfalt recherchiert, dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Informationen sind allgemeiner Art und stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall dar.

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