Anzeigen

Regional werben auf markersdorf.de! anzeigen@gemeinde-markersdorf.de
Entsorgung

Neues Verpackungsgesetz mit praktischen Folgen

Die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi) leitete 1993 in Deutschland das ab dem 1. Juni 2005 geltende Verbot des Ablagerns unbehandelter Abfälle ein – solche Deponien wie die abgebildete kann man hierzulande schon lange nicht mehr finden
Die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi) leitete 1993 in Deutschland das ab dem 1. Juni 2005 geltende Verbot des Ablagerns unbehandelter Abfälle ein – solche Deponien wie die abgebildete kann man hierzulande schon lange nicht mehr finden

Symbolfoto: vkingxl , Pixabay License

Obgleich seit Jahrzehnten bekannt ist, dass der Mensch zu großen Teilen zu Umweltverschmutzungen und zum Klimawandel beiträgt, wurde lange Zeit darauf verzichtet, durch neue Gesetze und Regelungen noch viel konsequenter zu mehr Klima- und Umweltschutz beizutragen.

Vielen erschien ein entschlossenes und zügiges Handeln längst überfällig und nun überschlagen sich die Ereignisse: Neue Gesetze, Richtlinien, Verordnungen wie etwa die am 3. Juli 2021 in Kraft getretene Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung und Strategien werden reihenweise beschlossen und umgesetzt – mit Folgen für Verbraucher, Unternehmen, Bundesländer und natürlich auch für die Gemeinden.

Die Markersdorfer können sich in Entsorgungfragen bequem online unter »Anliegen A bis Z« und hier unter »Seroinformationen« informieren.

Das neue Verpackungsgesetz

Das jüngste Beispiel ist das neue Verpackungsgesetz, genauer gesagt das “Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen” vom 9. Juni 2021. Dieses Gesetz ändert das Verpackungsgesetz vom 5. Juli 2017, zuletzt geändert am 27. Januar 2021, das Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012, zuletzt geändert am 9. Dezember 2020, sowie das Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009, zuletzt geändert am 2. Juni 2021.

Dieses kurz VerpackG genannte Gesetz tritt seit dem 3. Juli 2021 und bis zum 1. Juli 2022 schrittweise in Kraft und sieht umfassendere Regelungen als bisher vor. Auch wenn Unternehmen als Hersteller oder Inverkehrbringer von Produkten und Verpackungen die zentralen Adressaten dieses Gesetzes sind, so hat das Gesetz letztlich doch auch für die Bürgerinnen und Bürger in den Markersdorfer Ortschaften praktische Folgen, wenn etwa die Pfandpflicht weiter ausgeweitet wird.

In Markersdorf kann dies beispielsweise Auswirkungen auf die Entsorgung in den Unternehmen haben, die bei einem Dienstleister ein Full Service Recycling beauftragen. Insgesamt kommen neue Herausforderungen etwa auf Hersteller, Verkaufsstellen und lokale Entsorgungsbetriebe zu.

Besonders Rücknahme von Verpackungen und Altgeräten relevant

Betroffen vom VerpackG sind nicht nur Hersteller, sondern auch Zwischen- und Einzelhändler, hier eine Übersicht der Neuerungen. So sind beispielsweise Einzelhändler schon heute verpflichtet, ihren Kunden eine Möglichkeit zu bieten, Verpackungsmüll im Rahmen des Kaufs zu recyceln. Auch müssen etwa Möglichkeiten zur Rückgabe spezieller Produkte wie Batterien vorgehalten werden. Darüber hinaus sind bestimmte Einzelhändler – vor allem solche, die Elektrogeräte verkaufen – beim Neukauf zur Annahme von Altgeräten verpflichtet und müssen nachweislich bei ihnen erworbene Elektrogeräte bedingungslos zurücknehmen.

Verbraucher können von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, müssen dies aber nicht. So können Elektrogeräte ebenso bei kommunalen oder lokalen Entsorgern kostenlos zurückgegeben werden. Damit Geräte dabei zweifelsfrei einem Hersteller zugeordnet werden können, müssen neue Geräte fortan bei der neu eingerichteten Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert werden, damit die Einhaltung von Zielvorgaben kontrolliert werden kann.

Auch Unternehmen ohne Sitz in Deutschland sind diesen neuen Regelungen unterworfen und müssen gegebenenfalls einen Bevollmächtigten benennen.

Trotz hoher Recyclingquote noch Luft nach oben

Obwohl es im Landkreis Görlitz und in Deutschland insgesamt gut funktionierende Entsorgungssysteme gibt, so besteht gerade hinsichtlich der Vermeidung und Verwertung von Verpackungsmüll sowie bei der Entsorgung von Altgeräten noch Luft nach oben.

Insbesondere Elektroaltgeräte sollten von den Bürgern unbedingt einer Verwertung zugeführt werden:

  • Statt etwa ein kaputtes Radio, ein Fernsehgerät oder einen ausgedienten Computer einfach im Keller liegen zu lassen, sollten solche Geräte bei Gelegenheit im Landkreis Görlitz etwa in einem der Wertstoffhöfe, einer Abfallannahmestelle oder gegebenenfalls im Einzelhandel zurückgegeben werden. So können knappe Ressourcen, die in fast jedem Elektrogerät vorhanden sind, verwertet und dem Produktionsprozess erneut zugeführt werden – und die Umwelt wird geschont.
  • Wilde Schrottsammlungen, wie sie im Landkreis Görlitz gelegentlich stattfinden und wo teils per Wurfzettel im Briefkasten aufgefordert wird, Elektroschrott bereitzustellen, sollten nicht bedient werden.

Mehr:
Informieren zur odnungsgemäßen und damit recyclingfreundlichen und umweltschonenden Entsorgung kann man sich beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz. Hier kann unter anderem die kostenlose Abholung von Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikschrott beantragt werden.

Ein Beitrag der Redaktion markersdorf.de

Verknüpfungen Neues Verpackungsgesetz mit praktischen Folgen

Gut zu wissenmehr aus diesem Themenbereich