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Hundesteuermarken endlich eingetroffen

So wie die meisten Einwohner der Markersdorfer Ortschaften sind auch die meisten Hunde steuerpflichtig – zahlungsverpflichtet sind allerdings Herrchen oder Frauchen. Ausnahmen regelt die
So wie die meisten Einwohner der Markersdorfer Ortschaften sind auch die meisten Hunde steuerpflichtig – zahlungsverpflichtet sind allerdings Herrchen oder Frauchen. Ausnahmen regelt die "Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Markersdorf"

Nach langem Warten sind nun die Hundesteuermarken für die Jahre 2022 bis 2024 in der Gemeindeverwaltung eingetroffen. Aufgrund der Verzögerung bei der Lieferung hat die Verwaltung die Umtauschfrist verlängert.

Wie Sandra Slavik, verantwortlich für den Sachbereich Steuern/Liegenschaften in der Januar-Ausgabe des Schöpsboten mitteilt, können die bisherigen Steuermarken nun

bis zum 15. Februar 2022

im Rathaus in Zimmer 8 gegen die neuen orangefarbenen ovalen Marken eingetauscht werden – und diese Frist sollte man nutzen, um Mehrkosten zu vermeiden. Es empfiehlt sich – schon wegen der Pandemiesituation – unter Tel. 035829 630-18 einen Termin zu vereinbaren.

So sieht die von 2022 bis 2024 gültige Markersdorfer Hundesteuermarke aus

Zuden bittet die Verwaltung um Entschuldigung für eventuelle Unannehmlichkeiten, die sich womöglich aus der verzögerten Lieferung der Hundesteuermarken ergeben haben.

Die vollständige Hundesteuersatzung der Gemeinde Markersdorf vom 17. November 2005 kann hier heruntergeladen werden.

Hundesteuer wird zum 15. Februar 2022 fällig

Hundesitzer werden vorsorglich erinnert, dass die Hundesteuer zum 15. Februar 2022 fällig wird.

Zahlungspflichtige, bei denen sich keine Veränderung ergeben hat, erhalten keinen neuen Hundesteuerbescheid, das regelt § 12 Abs. 1 Satz 2 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Markersdorf vom 17. November 2005.

Alles wird teurer, nur die Markersdorfer Hundesteuer nicht: Für die Hundesteuer gilt der Betrag des Vorjahres.

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