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Afrikanische Schweinepest

Landkreis Görlitz jetzt Sperrzone II

Redaktionshund Rudi Rabauke war
Redaktionshund Rudi Rabauke war "not amused", als er vom Leinenzwang erfuhr

Die Landesdirektion Sachsen hat am 19. Februar 2022 eine Neufassung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Demnach gehören nun der gesamte Landkreis Görlitz und weite Teile des Landkreises Bautzen zur Sperrzone II und werden als gefährdetes Gebiet eingestuft.

Die Neufassung erfolgte wegen der Erweiterung der Sperrzone II. Die in der ursprünglichen Sperrzone II geltenden Anordnungen sind inhaltlich nicht geändert worden.

Neben weiteren Maßnahmen ist verfügt worden, dass Hunde im gefährdeten Gebiet nicht frei laufengelassen werden dürfen, im gesamten Landkreis Görlitz herrscht Leinenzwang.

Außerdem sind beispielsweise Veranstaltungen mit Schweinen untersagt. Weitere Regelungen betreffen etwa die Jagd, Schweinehalter und den Umgang mit Schweineerzeugnissen.

Link zur öffentlichen Bekanntmachung:
Tierseuchenbekämpfung / ASP – Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) in den Landkreisen Görlitz und Bautzen

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