Anzeigen

Regional werben auf markersdorf.de! anzeigen@gemeinde-markersdorf.de
Fördermittel

Kulturraumförderung jetzt beantragen

Das Dorfmuseum Markersdorf aus eher ungewohnter Perspektive (Archivbild)
Das Dorfmuseum Markersdorf aus eher ungewohnter Perspektive (Archivbild)

Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien unterstützt nach Maßgabe des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung. Noch bis zum 22. März 2022 können Anträge auf Förderung von investiven Maßnahmen, welche im Jahr 2022 realisiert werden sollen, gestellt werden.

Was und wie gefördert wird

Gefördert werden können Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, die Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden einschl. Baunebenkosten sowie  Baumaßnahmen gemäß DIN 276. Der Fördersatz beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Neben einem Eigenanteil von zehn Prozent der Ausgaben ist eine finanzielle Beteiligung der Sitzgemeinde in Höhe von fünf Prozent der Ausgaben erforderlich. Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Wer zahlt?

Der Kulturraum wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Noch Fragen?

Bei Fragen zur Kulturraumförderung steht die Verwaltung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien gern unter Tel. 03581 6639400 zur Verfügung.

Beantragen!

Der Antrag und Hinweise zur Antragstellung stehen online zur Verfügung.

Verknüpfungen Kulturraumförderung jetzt beantragen

Gut zu wissenmehr aus diesem Themenbereich