Anzeigen

Regional werben auf markersdorf.de! anzeigen@gemeinde-markersdorf.de
Trockenheit und Brandgefahr

Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerken ab dem 3. August 2022

Welch verheerende Ausmaße Waldbrände vor allem angesichts der anhaltenden Trockenheit annehmen können und welcher Aufwand für ihre Bekämpfung nötig ist, verdeutlicht in diesen Tagen die Sächsische Schweiz. Das Foto ist allerdings woanders entstanden
Welch verheerende Ausmaße Waldbrände vor allem angesichts der anhaltenden Trockenheit annehmen können und welcher Aufwand für ihre Bekämpfung nötig ist, verdeutlicht in diesen Tagen die Sächsische Schweiz. Das Foto ist allerdings woanders entstanden

Symbolfoto: Matthias Fischer, Pixabay License

Wegen der vom Deutschen Wetterdienst prognostizierten anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen Brandgefahr hat das Landratsamt Görlitz mit einer Allgemeinverfügung ein Feuerwerksverbot erlassen.

Das Feuerwerksverbot gilt von Mittwoch, dem 3. August 2022, bis einschließlich Dienstag, dem 30. September 2022.

Durch das Verbot soll verhindert werden, dass Feuer durch Funkenflug entstehen. Die ohnehin schon hohe Brandgefahr soll durch Feuerwerke nicht noch weiter steigen. Zugleich geht es darum, Großeinsätze der Feuerwehren zu vermeiden werden, um an anderer Stelle benötigte Kapazitäten weiter zur Verfügung zu haben.

Download:
Gesamter Wortlaut der Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerken ab dem 3. August 2022

Mehr:
Görlitzer Feuerwehren in der Sächsischen Schweiz

Verknüpfungen Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerken ab dem 3. August 2022

Bekanntmachungenmehr aus diesem Themenbereich