Erst vor einer knappen Woche stand der “Datenschutz im Portemonnaie” im Fokus eines Beitrags. Darin ging es um das unbefugte Auslesen der Daten von Girokarten bzw. Debitkarten und von Kreditkarten, mit denen berührungslos bezahlt werden kann. Nachfolgend geht es um die Vermeidung legal erhobener Daten – nicht ohne Grund,
Bester Datenschutz ist die Datenvermeidung
Am Ende des Beitrags vom 15. August 2022 wurde noch auf die “Spur der Daten” verwiesen, nämlich jener Daten, die man generell beim Bezahlen mit Plastikgeld oder genauer gesagt bei der Nutzung von Zahlungsdienstleistern hinterlässt. Auch die Nutzung von Zahlungssystemen, die ohne Karte auskommen – wie etwa PayPal oder jüngere Systeme – generiert nämlich Daten, die persönlich zugeordnet werden können.
Schon wegen notwendigerweise zu erzeugender Belege oder eventuell erforderlicher weiterer Nachweiszwecke werden die Transaktionsdaten nicht sofort gelöscht. Die Frage ist, wie sicher diese Daten beim Zahlungsdienstleister sind und ob jemand – berechtigt oder unberechtigt – Zugriff darauf erhält.
Daten können falsch interpretiert werden
Wer meint, die Datenspeicherung sei doch harmlos, sicher und damit egal, irrt: Die Frage ist ja stets, in welche Hände die Daten gelangen und mit welchem Ziel sie ausgewertet werden. Das kann auf illegale Weise für illegale Zwecke erfolgen oder völlig legal. Doch selbst bei legalem Datenzugriff können Daten unzureichend oder falsch interpretiert werden.
Dass ausgewertet und weitergegeben wird, davon zeugt das Beispiel einer Familie, vor deren Tür plötzlich ein Sondereinsatzkommando, wie man es aus Filmen kennt, stand und ohne viel Federlesens die Wohnung durchsuchte. Erst dann klärte sich der Sachverhalt auf: Jemand hatte zur Herstellung von Räucherwerk Chemikalien bestellt – und die hätte man auch für Explosivstoffe verwenden können.
Vom Händler war die Bestellinformation also zur Polizei gelangt. Im konkreten Fall könnte man sagen, dass tatsächlich unter Umständen eine Straftat hätte verhindert werden können. Wie weit solche Informationsflüsse jedoch genutzt werden und vor allem an wen personenbezogene Informationen gelangen, das kann Otto Normalverbraucher nicht nachvollziehen, sondern sich im Grunde nur auf die Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung verlassen.
Freie Entscheidung? Nicht ganz
Jeder kann frei entscheiden, ob er mit Zahlungsdienstleistern arbeiten möchte oder nicht – eigentlich: Denn wer online einkauft, kommt um das elektronische Bezahlen, das automatisch dem Bezahler zuordenbare Datenspuren erzeugt, nicht herum.
Doch ganz nach dem Prinzip “Wo ein Problem, da eine Lösung!” gibt es diese wirklich, sie heißt Paysafecard, die etwa das Bezahlen der Lkw-Maut in Deutschland für nicht registrierte Nutzer ermöglicht.. Das könnte man mit “Karte für das sichere Bezahlen” übersetzen und tatsächlich ähnelt beim Einsatz dieser Karte für den Online Einkauf die verbleibende Datenspur einem Einkauf im Ladengeschäft, der mit Bargeld bezahlt wird: Es gibt keine außer der Tatsache, dass bezahlt wurde.
Die Verwendung einer Paysafecard ist tatsächlich anonym möglich. Man kann die Paysafecard-Guthaben in Ladengeschäften kaufen oder man kauft die Paysafecard online und erhält einen PIN-Code für den Zugriff.
Tipp:
Weitergehende Hinweise zur Verwendung einer Paysafecard als anonymes Zahlungsmittel und Einsatzmöglichkeiten sowie Einsatzgrenzen.
Nur Bares bleibt Wahres
Beim Einkauf im Ladengeschäft oder, wo angeboten, auf einem Markt sollte hingegen überlegt werden, ob man eine Datenspur hinterlassen möchte. Immerhin sind die Zahlungsdienstleister ertragsorientierte Unternehmen, außerdem gilt der Grundsatz, das Datensicherheit nie ganz das Niveau von 100 Prozent erreicht. Ob vor diesem Hintergrund ein Zahlungsdienstleister erfahren muss, wie oft und zu welchem Wert jemand etwa in einer Apotheke einkauft?
Tipp:
Wer im täglichen Leben Bargeld nutzt, liefert zudem ein Argument gegen jene, die das Bargeld am liebsten ganz abschaffen möchten. Auch das ist ein Stück Freiheit: In bestimmten Grenzen geht niemanden etwas an, wer wann, wie viel und für was bezahlt.
Ein Beitrag der Redaktion markersdorf.de