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Gesellschaft

Flagge zeigen heißt Statements setzen

Die Anzahl der Sterne steht nicht für die Anzahl der Mitgliedsländer, sondern für die Einheit europäischer Staaten, symbolisiert durch den Kreis
Die Anzahl der Sterne steht nicht für die Anzahl der Mitgliedsländer, sondern für die Einheit europäischer Staaten, symbolisiert durch den Kreis

Foto: Greg Montani, Pixabay License

Die Europaflagge – zwölf goldene Sterne auf blauem Grund – ist ein Symbol der Europäischen Union. Ihr Statement lautet: Die Einheit Europas, der Anspruch auf das gemeinsame und gleichberechtigte Wirken in Harmonie und Solidarität miteinander.

Statements setzen – Solidarität und Zugehörigkeit zeigen

Ist das wirklich so einfach? Fährt durch die Dörfer der Region um Markersdorf, sind unterschiedliche Flaggen zu sehen. Natürlich die Flaggen der großen Fußballvereine, immer wieder – wie hier am Markersdorfer Feuerwehrhaus – die gold-weiße Flagge Schlesiens, die traditionell zugleich die Flagge Niederschlesiens und die verfassungsgemäß im schlesischen Teil Sachsens der sächsischen Flagge gleichberechtigt ist.

Mancher meint allerdings, die schwarz-weiß-rote Reichsflagge, die das Schwarz-Weiß Preußens und das Weiß-Rot der Hanse kombiniert, gehöre in unsere Zeit. Sie war zunächst die Flagge des Norddeutschen Bundes und seit der Reichsgründung 1871 die des deutschen Kaiserreiches. Nach der Abdankung des Kaisers wählte die Weimarer Republik die schwarz-rot-goldene Flagge, die auch heute die Bundesflagge ist. Unter den Nazis wurde die Reichsflagge anfangs neben der Hakenkreuzfahne gehisst, aber 1934 als Nationalflagge abgeschafft. Nach dem Untergang des Nationalsozialismus wollte nach der Erfahrung zweier Weltkriege die alte Reichsflagge niemand wiederhaben. Sie darf heute – von Ausnahmen abgesehen –  gezeigt werden, nur erzählt, wer sie hisst, viel über sich selbst.

Aber das genau gehört ja zum Sinn von Flaggen und Fahnen – wer sie hisst beziehungsweise trägt oder einem Fahnenträger folgt, bekennt sich zu Werten, Normen oder Ideen, die sich damit verbinden und bildet mit Gleichgesinnten eine Gruppe. So gibt es aus der Militärgeschichte den Begriff des Fähnleins, das ungefähr 400 Landsknechte umfasste und der heutige Dienstgrad Fähnrich leitet sich vom Fahnenträger ab.

Tipp:
Die Beflaggung von Dienstgebäuden der Behörden in Sachsen ist in der Verwaltungsvorschrift Beflaggung detailliert geregelt. Wer auf privatem Grund Flaggen hissen möchte, kann sich bezüglich der Gepflogenheiten gut daran orientieren.

Flagge oder Fahne?

Eine gängige Unterscheidung ist diese: Eine Flagge wird gehisst, so wie es in einem Beitrag aus dem Jahr 2011 in Erligheim und in Markersdorf zu sehen ist. Eine Fahne hingegen wird meist an einem Holzstab befestigt, mit dem sie getragen werden oder in einer Aufnahme befestigt werden kann.

Aber es gibt noch weitere Merkmale. So ist eine Flagge grundsätzlich recht einfach gestaltet, während die Bandbreite der Gestaltung einer Fahne von einfarbigen Tuch bis zum prachtvollen Unikat reicht. Zudem können Fahnen geweiht werden oder haben, wenn sie als konkretes Exemplar mit historischen Ereignissen verbunden sind, einen hohen Symbolcharakter. Flaggen hingegen werden ohne sonderliche Emotionen ausgetauscht, wenn es etwa der Verschleiß gebietet.

Wirkung

Eine vielen unbewusste Wirkung entfalten Fahnen und Flaggen, wenn sie im Wind – auch im Fahrtwind –  wehen oder flattern: Sie erregen das Aufmerksamkeitszentrum im menschlichen Hirn, man schaut unwillkürlich hin und verbindet mit dem sich bewegenden Tuch ein gewissen Dynamik. Außerdem sind Flaggen ein Statussymbol, das je nachdem, wo sie gehisst sind, etwa vor einer Verwaltung oder einem Unternehmen, Macht, Bedeutung und Zugehörigkeit symbolisiert.

Wer “Flagge zeigt”, kommuniziert damit ein Bekenntnis. Ein bekanntes Beispiel ist die Regenbogenflagge, deren Bedeutung davon abhängt, wer sie zeigt: Städte etwa symbolisieren mit ihr Offenheit, Respekt sowie die Akzeptanz von Vielfalt, LGBTQI*-Menschen hingegen zeigen mit dieser Flagge ihre Verbundenheit mit ihrer Gruppe. In unterschiedlichen Ausführungen sind auch den einzelnen Farben Bedeutungen zugeordnet.

Klare Botschaften

Andere Flaggen informieren schnell und eindeutig. Am Badestrand beispielsweise bedeutet Rot-Gelb, dass ein Rettungsschwimmer im Dienst ist, der mit dieser Flagge gegebenenfalls den überwachten Bereich markiert. Eine allein nur rote Flagge bedeutet: “Baden verboten!”, während eine gelbe Flagge zur Vorsicht mahnt und Zugang nur für geübte Schwimmer gewährt. Andere Flaggen kennzeichnen Bereiche für Wassersportgeräte oder zeigen an, dass ein Taucher im Einsatz ist.

Flaggen kommen an vielen weiteren Stellen zum Einsatz, etwa im Sport, bei der Bahn oder bei Fahrzeugkolonnen. Besondere Bedeutung haben Flaggen für politische Gruppierungen, Vereine und Staaten, für die sie kennzeichnend sind.

Hier haben sie auch ihre Wurzeln: Flaggen dienten zunächst in der Seefahrt dazu, die Nationalität der Schiffe zu kennzeichnen. Bestimmte Redewendungen, die heute verallgemeinert verwendet werden, sind in diesem Zusammenhang entstanden, etwa “Flagge zeigen”, “unter falscher Flagge segeln” oder “die Segel streichen”. Die Segel zu streichen war das Zeichen der Kapitulation im Seekrieg, doch weil das zu lange dauerte und man deshalb vielleicht doch noch versenkt wurde, löste das “Flagge streichen” das mühsame und langsame Einholen der Segel ab.

Flaggen und Wappen 

Flaggen und Wappen sind Verwandte und für viele ein fester Bezug zu Herkunft und Heimat – eine politische Aussage verbindet sich mit landes-, kommunen- oder regionalbezogenen Flaggen und Wappen in aller Regel nicht. Wer die Begriffe der Flaggenkunde – der lateinische Fachbegriff dafür ist Vexillologie, die “Lehre von den Fahnen” –  richtig benutzen möchte und nach Beispielen sucht, wird im Beitrag von Dr. Bernhard Peter “Wappen auf Flaggen und Fahnen, Fahnen und Wappen” fündig.

Wenn die Bundesländer Flagge zeigen

Wenn Bundesländer im übertragenen Sinne Flagge zeigen, also für ihre Interessen eintreten wollen, dann steht zunächst die Frage nach der Zuständigkeit: Bund oder Land? Die Förderalismusreformen von 2006 und 2009 haben die Antwort nicht einfacher gemacht. 

Die Wappen der 16 Bundesländer im Sitzungssaal des Bundesrates, der Länderkammer. Mitglieder sind aber nicht die Länder, sondern eine von der Bevölkerungszahl abhängige Anzahl von Regierungsmitgliedern

Selber Flagge zeigen

Da ist es mit den richtigen Flaggen schon einfacher: Die einzelnen Bundesländer Flaggen anschauen kann man sich im Web. Doch darf man sie auch hissen? Wem ein Grundstück gehört, der kann einen Fahnenmast grundsätzlich genehmigungsfrei aufstellen. Allerdings sollte man durchaus beim Bauamt nachfragen und auf jeden Fall auch mit den Nachbarn reden, bevor die Familie zum ersten Mal zum Fahnenappell antritt.

Welche Flagge man hochzieht, bleibt jedem weitgehend selbst überlassen, allerdings gibt es verbotene Flaggen, auch dürfen keine Flaggen mit extremistischen oder nationalsozialistischen Symbolen gehisst werden. Die Bundesflagge – im Volksmund Deutschlandfahne genannt – ist erlaubt, aber nur, wenn sie nicht durch den Bundesadler oder ein Wappen als Dienstflagge gekennzeichnet ist. Weitere Bestimmungen und Regeln im Beitrag “Fahnen hissen: Regeln für die private Beflaggung” zusammengefasst.

Ein Beitrag der Redaktion markersdorf.de

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