Redaktionelle Wiedergabe der Bekanntmachung des Planungsverbandes Berzdorfer See über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023
Entsprechend § 58 Abs.1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 76 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der jeweils gültigen Fassung, liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 des Planungsverbandes Berzdorfer See in der Zeit von
Dienstag, 4. Oktober 2022, bis Mittwoch, 12. Oktober 2022,
in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus:
- Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum Ablauf des 21. Oktober 2022 Einwendungen gegen den Entwurfder Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 des Planungsverbandes Berzdorfer See erheben.
Diese Bekanntmachung ist auch unter:
- https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html
- https://www.schoenau-berzdorf.de/aktuelles/ Dorfecho
- https://markersdorf.de/buergerservice/rathaus/bekanntmachungen/
einsehbar.
Diese Veröffentlichung erscheint am 20.09.2022 im Amtsblatt
der Stadt Görlitz, am 30.09.2022 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf sowie am 30.09.2022 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.
Görlitz, den 05.09.2022
Octavian Ursu
Verbandsvorsitzender
Planungsverband Berzdorfer See