Mobilität ist angesichts der Energiekrise mit ihren hohen Preisen ein Thema wie wohl noch nie. Wer nicht gerade verkehrsgünstig wohnt, etwa am Bahnhof Gersdorf oder im Einzugsbereich einer Bushaltestelle, der wird in den Markersdorfer Ortschaften weiter auf den Individualverkehr setzen – oder nicht?
Unverzichtbar erscheint der Individualverkehr etwa für den Großeinkauf. Zwar hat so mancher schon optimiert und fährt seltener einkaufen, doch dann ist das benötigte Transportvolumen umso größer. Den Wocheneinkauf einer Familie im Nahverkehr mit dem Bus zu transportieren, das erscheint wenig praktisch.
Problem: Zur Haltestelle gelangen und am Zielort weiterkommen
Anders ist es bei regelmäßigen Fahrten wie dem Arbeitsweg. Hier kann sich das ab dem 1. Januar 2023 angestrebte 49-Euro-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr für viele rechnen – wenn da nur nicht die letzten Meter wären. Die letzten Meter, das sind jene bis zur Haltestelle und jene von der Haltestelle bis zum Arbeitsplatz und selbstverständlich wieder retour. So wie früher, als teils noch erhebliche Strecken zu Fuß zurückgelegt wurden, funktioniert das heutzutage nicht mehr – zu kostbar ist die Zeit geworden.
Freilich lässt sich heute manche Strecke mit dem Fahrrad zurücklegen, vor allem, wenn der Antrieb elektrisch erfolgt oder zumindest unterstützt wird. Und trotzdem: Einen längeren Arbeitsweg täglich mit dem Fahrrad zu absolvieren, das ist nicht jedermanns Sache. Neben dem Wetter spielt auch der Fahrzeugverkehr auf der Strecke eine Rolle. Außerdem braucht man einen Platz, an dem man das Fahrrad sicher abstellen kann; gerade Elektrofahrräder sind oft mehrere tausend Euro wert und wecken entsprechende Begehrlichkeiten.
Potential für E-Roller
Die Lösung – auch wenn sie vielen noch unkonventionell anmuten mag – ist ein Elektroroller mit Straßenzulassung, kurz E-Roller genannt. Zwar sieht man hin und wieder solche etwa auf der B 6 zwischen Markersdorf und Görlitz, doch dafür sind sie trotz einer Reichweite von mehr als 30 Kilometern eigentlich nicht gedacht. Der praktische Nutzen eines E-Rollers mit Straßenzulassung liegt vielmehr darin, dass er mit einem Handgriff zusammengeklappt und in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden kann. Mit immerhin 20 Stundenkilometern ist man mit so einem Gefährt rund viermal schneller als zu Fuß an der Haltestelle beziehungsweise am Zielort!
Auch in steuerlicher Hinsicht ist ein E-Roller – sofern er unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fällt – sinnvoll: Mit einem E-Roller, auch E-Scooter genannt, rollt man steuerfrei. Außerdem gelten E-Roller als Kraftfahrzeuge und können vom Arbeitgeber auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden – ein Vorteil für beide Seiten. E-Roller können zudem geleast werden – wie auch immer, Lohnsteuervorteile sind möglich.
Wer mit dem Gedanken an einen E-Roller spielt, sollte auf ein luftbereiftes Modell mit möglichst großem Raddurchmesser achten. Ob man tagtäglich Spaß an so einem Gefährt hat, darüber entscheidet nämlich nicht zuletzt der Fahrkomfort: Nicht überall ist perfekt asphaltiert und auch ein Feldweg sollte kein Hindernis sein.
Wissenswertes zum 49-Euro-Ticket
Unumstritten ist das 49-Euro-Ticket nicht. Verkehrsunternehmen stellen sich quer, weil sie die damit verbundenen Einnahmeverluste und Zusatzkosten nicht hinnehmen wollen. Für die Nutzer hingegen ist das Ticket bequem, sie können damit die Regionalbahn- und Regionalexpresszüge wie auch den Interregioexpress in der zweiten Klasse benutzen, Linienbusse, Straßenbahnen, S- und U-Bahnen sowieso.
Beim Preis von 49 Euro handelt es sich um einen Art Einführungspreis, der schon im zweiten Halbjahr 2023 steigen könnte. Die Mitnahme eines Fahrrades ist dabei voraussichtlich nicht inklusive.
Ein Beitrag der Redaktion markersdorf.de