Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 ist entsprechend § 76 (1) SächsGemO an sieben Arbeitstagen öffentlich oder elektronisch zur Verfügung zu stellen.
Beginn der Auslegung: Montag, 17.04.2023
Ende der Auslegung: Dienstag, 25.04.2023
Der Entwurf ist im o. g. Zeitraum zur Einsichtnahme für alle Abgabenpflichtigen öffentlich ausgelegt und kann an allen Arbeitstagen während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung im Rathaus Bernstadt a. d. Eigen, Bautzener Str. 21, Sekretariat des Bürgermeisters oder online unter http://www.tw-ostritz-reichenbach.de/satzung eingesehen werden.
Abgabenpflichtige des Zweckverbandes können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Die Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Stelle abgegeben werden.
Ablauf der Frist: Freitag, 05.05.2023
Öffnungszeiten Rathaus Bernstadt a. d. Eigen
Di 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Do 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Fr 9.00 – 11.30 Uhr
gez. Weise
Verbandsvorsitzender