Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der Kirschallee in Jauernick-Buschbach“ gemäß § 3 Absatz 2 BauGB, Planfassung vom 15.04.2024.
Der Gemeinderat der Gemeinde Markersdorf hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 den Entwurf- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet an der Kirschallee in Jauernick-Buschbach“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.04.2023 gefasst.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,35 ha und beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkung Jauernick-Buschbach Flur 5:
- 147, 149, 146/1, teilweise 150, teilweise 152/6, teilweise 151/1 und teilweise 175/13.
Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes und Schaffung von Baurecht für die Errichtung von max. 4 Eigenheimen und einem Ferienhaus. Das gemäß § 4 Abs. 3 BauGB in einem allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässige Ferienhaus beschränkt sich auf einen einzelnen Raum und ordnet sich gegenüber der geplanten Hauptwohnnutzung mit Verhältnis 1 : 4 sowohl baulich als auch funktional unter.
Mit Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Fläche des rechtswirksamen Bebauungsplans „Flurstücke 147 und 149 der Flur 5, Gemarkung Jauernick-Buschbach“ überplant. Trotz der hohen Nachfrage der Gemeinde an Wohngrundstücken ließ sich der Bedarf an dem Standort des rechtswirksamen Bebauungsplanes so nicht umsetzen. Durch Reduzierung der Grundstückszahl steigt die Attraktivität des Standortes und der dörfliche Charakter bleibt erhalten. Der Bedarf an Wohngrundstücken kann somit sowohl an diesem als auch an anderen Standorten innerhalb des Gemeindegebietes umgesetzt werden.
Der Bebauungsplan wird als ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Dennoch wurden für vorliegende Planung ein Umweltbericht einschließlich einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erstellt und Kompensationsmaßnahmen festgesetzt. Die Sicherung der Kompensationsmaßnahmen auf externen Flächen ist im städtebaulichen Vertrag vorzunehmen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde der Beschluss der Gemeinde Nr. 13-10/2021 vom 21.10.2021 zur Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes „Flurstücke 147 und 149 der Flur 5, Gemarkung Jauernick-Buschbach“ aufgehoben.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Markersdorf wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Der Beschluss und der Auslegungstermin werden hiermit nach § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Zur Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Entwurf bestehend aus Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen und Begründung in der Zeit vom
03.06.2024 bis zum 05.07.2024
in der Gemeindeverwaltung Markersdorf, Kirchstraße 3, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag geschlossen
Dienstag 08.30 – 11.30 Uhr u. 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.30 – 11.30 Uhr u. 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag 08.30 – 11.30 Uhr
Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der Öffentlichen Beteiligung, welche im gleichen Zeitraum vom 03.06.2024 bis 05.07.2024 durchgeführt wird, in dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
(1) Begründung Teil I (Schutzgutbetrachtung, S. 21)
(2) Anlage 1: Bodenmechanische Standsicherheitseinschätzung
(3) Anlage 2: Eingriffs- und Ausgleichsflächen zur Ermittlung der Wertänderung – Zeichnung
(4) Anlage 3: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
(5) Anlage 4: Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
(6) Umweltbericht zur Planung (Begründung Teil II)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt, auf Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild sowie auf Mensch, kulturelles Erbe und Sachgüter geprüft. Die umweltbezogenen Informationen zu den jeweiligen Schutzgütern finden sich in den zur Einsichtnahme vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt:
- Die Eingriffsflächen ergeben sich aufgrund der Änderungen der Flächennutzung gegenüber den Ausweisungen des bestehenden rechtskräftigen B-Planes.
- Der Eingriff kann innerhalb des Plangebietes nicht vollständig kompensiert werden. Es wurden Pflanzgebote und Pflanzbindungen vor allem zu wertvollen Gehölzbeständen festgesetzt. Es sind Kompensationsmaßnahmen auf externen Flächen geplant.
- Insgesamt wird nicht von erheblichen negativen Auswirkungen auf die Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ausgegangen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche:
- Es kommt zur Versiegelung vorher unversiegelter Flächen, wobei der Versiegelungsgrad im Vergleich zu dem rechtskräftigen B-Plan deutlich geringer wird.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:
- Im Plangebiet befinden sich keine oberirdischen Gewässer, keine festgesetzten Über-schwemmungsgebiete sowie keine Trinkwasserschutzgebiete.
- Es wurde ein Entwässerungskonzept erstellt, um negative Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu vermeiden. Es ist keine Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer zu erwarten.
- durch die Versiegelung von Flächen kommt es zu einer standortbezogenen Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate aufgrund des Entfalls des Regenrückhaltevermögens in den bebauten Bereichen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/ Luft:
- Die Zunahme von Lärm- und Abgasimmissionen durch den An- und Abfahrtsverkehr wird aufgrund der kleineren Anzahl an Wohnhäusern im Vergleich zu dem rechtskräftigen b-Plan als gering eingeschätzt.
- Des Weiteren wirken sich die Anpflanzung von Gehölzen durch Filterwirkung und Temperaturausgleich positiv auf das Schutzgut Luft und Klima aus.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:
- Es entstehen keine bau- und betriebsbedingten Auswirkungen auf das Landschaftsbild.
- Durch die Festsetzungen des B-Planes werden sich die geplanten Gebäude gut in die Siedlungsstruktur des Ortes einfügen.
- Durch die geplanten Anpflanzungen kommt es sogar zur Aufwertung des Schutzgutes Landschaftsbild
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- Durch die Möglichkeit des Wohnens in dörflicher Ortsrandlage kann dem Bedürfnis des Wohnens und der Erholung in einer ansprechenden und ruhigen Umgebung entsprochen werden.
- Die Planung wirkt sich positiv auf das Schutzgut Mensch aus.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
- Als Kompensation sind Neuanpflanzungen entlang der Kirschallee, die unter Denkmalschutz steht
- Lage im archäologischen Relevanzbereich
Während der Auslegung können bei der Gemeindeverwaltung Markersdorf von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Wir weisen darauf hin, dass nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen nach § 4 Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.