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Fortschreibung des Lärmaktionsplan

Maßnahmen zur Lärmreduzierung und Lebensqualität

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Lärmaktionsplan (XLSX)

Nachdem 2018 der Markersdorfer Gemeinderat erstmals einen Lärmaktionsplan beschlossen hatte, ist dieser wie geplant fortgeschrieben worden.

Die Gemeinde Markersdorf erstellt den Lärmaktionsplan gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 4. Stufe (2024), um die Lärmbelastung zu verringern und die Lebensqualität zu verbessern. Durch die Analyse der Lärmquellen und die Umsetzung gezielter Maßnahmen soll insbesondere in stark belasteten Gebieten der Lärm reduziert und ruhige Bereiche geschützt werden.

Besonders die Orte Holtendorf und Markersdorf mit direkter Lage an der Hauptverkehrsstraße B6 sind von Lärmproblemen betroffen. Hier gab es in der Vergangenheit bereits abschnittsweise Fahrbahnerneuerungen auf ca. 5 km Länge von Oberreichenbach bis zum Abzweig der S 125 im Ortsteil Holtendorf.

Aber auch im Alltag können Anwohner aktiv zur Lärmvermeidung beitragen, indem sie auf ruhige Verhaltensweisen achten. Zum Beispiel sollten Glascontainer nur zu den festgelegten Zeiten benutzt werden, um nächtliche Lärmbelästigungen zu vermeiden. Auch das Rasenmähen und andere laute Gartenarbeiten sollten nur zu den erlaubten Zeiten durchgeführt werden.

Ziel ist es, eine angenehmere und gesündere Umgebung für alle Bürgerinnen und Bürger von Markersdorf zu schaffen.

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