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Lärmaktionsplan 2018 für Markersdorf

Am 23. August 2018 hat der Markersdorfer Gemeinderat erstmals einen Lärmaktionsplan beschlossen. Der muss dann spätestens aller fünf Jahre fortgeschrieben oder überarbeitet werden.

Für Anwohner ist es ärgerlich, wenn Glascontainer außerhalb der Einwurfzeiten befüllt werden. Außerdem: Wenn sie ausnahmsweise einmal voll sind, sollte man sein Altglas wieder mitnehmen und nicht einfach neben den Containern oder darauf abstellen.

Lärm macht krank – schon ab 60 Dezibel kann er Ursache für das Gehörbeeinträchtigungen, Stress und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sein, verdeutlicht das Deutsche Institut für Urbanistik. Deshalb sind die Lärmverminderung und der Schutz vor neuen Lärmquellen wesentlich für die Lebensqualität in einer Kommune.

Lärmschutzwände an der Niederschlesien-Magistrale im Nieskyer Ortsteil See
Lärmschutzwände an der Niederschlesien-Magistrale im Nieskyer Ortsteil See
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Für die Großgemeinde Markersdorf liegen die Hauptquellen von Lärm im Verkehrsbereich, wobei die Eisenbahntrasse Reichenbach/O.L. – Görlitz vom Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) erfasst wird. Die andere größere Lärmquelle ist die Bundesstraße B6. Hier hat die Gemeinde Markersdorf wegen der fehlenden Baulastträgerschaft jedoch keinen eigenen Handlungsspielraum, wie dem hier zum Download bereitgestellten Lärmschutzaktionsplan 2018 (Download ca. 75KB) zu entnehmen ist.

Lärmschutz liegt oft in den Händen der Bürger selbst. Der Abschnitt 3 der Polizeiverordnung der Gemeinde Markersdorf (Download ca. 53KB) trägt den Titel “Schutz vor Lärmbelästingungen” und legt unter anderem die Zeiten für Haus- und Gartenarbeiten und die Benutzung von Wertstoffcontainern sowie den Umgang mit anderen Lärmquellen fest.

Die einfachste Regel aber ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Ist ungewöhnlicher und womöglich störender Lärm einmal nicht vermeidbar, beispielsweise bei der großen Gartenparty, wird jeder Nachbar Verständnis haben, wenn man ihn vorab informiert – oder gleich mit einlädt.

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